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Niederlande
Umstrittenes Gesetz zur Organspende

Wer in den Niederlanden nicht ausdrücklich widerspricht, soll automatisch zum Organspender werden. So hat es das Parlament entschieden - mit einer Stimme Unterschied. Das Gesetz hat weiter viele Gegner und könnte doch noch scheitern.

Von Kerstin Schweighöfer | 29.12.2016
    Ein Mann in grüner OP-Kleidung trägt einen Styropor-Behälter für den Transport von Spenderorganen an einem Operationssaal vorbei.
    Das neue Gesetz in den Niederlanden soll die Zahl der Organspender erhöhen. (dpa / Soeren Stache)
    Es war eine der spannendsten Abstimmungen in der Geschichte des niederländischen Parlaments. Bisher gilt in den Niederlanden, so wie in Deutschland, die sogenannte Zustimmungsregelung: Wer seine Organe spenden will, muss aktiv werden und einen Spenderausweis haben. Nun soll das Umgekehrte eingeführt werden, die sogenannte Widerspruchslösung: Man ist automatisch Organspender, es sei denn, man hat sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen.
    Und die Abstimmung blieb bis zum Schluss spannend. Ergebnis: 75 Ja- und 74 Nein-Stimmen. Damit wurde das Gesetz im vergangenen Herbst in einem ersten Schritt von der Zweiten Kammer des Parlaments angenommen, zum Entsetzen eines Abgeordneten, der im Verkehr stecken geblieben und nicht rechtzeitig eingetroffen war. Er wollte dagegen stimmen. Dann wäre das Gesetz nicht angenommen worden.
    Jubel bei den Linksliberalen
    Bei den Linksliberalen war der Jubel trotz des knappen Ergebnisses groß. Die linksliberale Abgeordnete Pia Dijkstra hatte sich seit Jahren für die Gesetzesänderung eingesetzt:
    "Für mich war das ein sehr emotionaler Moment. Es geht mir um die vielen Patienten, die jahrelang auf ein Organ warten müssen und sterben, weil es nicht rechtzeitig eintrifft. Auch die Ärzte- und die Patientenvereinigungen haben mich unterstützt. Es ist so wichtig, dass wir diesen Schritt endlich gehen.”
    Denn durch das neue Gesetz, so die Hoffnung, könnte der große Organmangel behoben werden: Nur 40 Prozent aller Niederländer über 18 Jahren haben festlegen lassen, was mit ihren Organen nach ihrem Tod geschehen soll. Und von diesen 40 % haben sich nur 20% für die Organspende ausgesprochen.
    Auf eine Million Einwohner kommen 15 Organspender
    Die Folge: Auf eine Million Einwohner kommen in den Niederlanden nur 15 Organspender. In den Ländern mit der Widerspruchslösung sind es doppelt so viele, in Frankreich, Spanien, Italien, Kroatien, Österreich, Belgien und Schweden. Die Zahl der Nieren- und Lebertransplantationen etwa ist dort 25 % höher als in den Ländern mit Zustimmungsregelung. Das ergab 2014 eine Untersuchung der Universität Nottingham.
    "Deshalb fordern wir seit 20 Jahren, dass auch bei uns die Widerspruchslösung eingeführt wird”, sagt Tom Oostrom von der Dachorganisation der niederländischen Gesundheitsfonds. "150 Niederländer sterben jedes Jahr, weil nicht rechtzeitig ein Organ gefunden werden kann."
    Zu den Gegnern zählen nicht nur sämtliche christlichen Parteien im Parlament, sondern auch die weitaus meisten Abgeordneten von Premier Ruttes rechtsliberaler Regierungspartei VVD. Sie berufen sich auf Artikel 11 des Grundgesetzes, auf die Unantastbarkeit des Körpers und das Selbstbestimmungsrecht. Auch viele Bürger haben aus diesem Grund Bedenken:
    "Ich zweifle, ich will eigentlich kein Organspender sein, ich weiß, ich könnte damit ein Menschenleben retten, aber eigentlich finde ich den Gedanken gruselig. Ich will lieber komplett sterben, mit allem, mit dem ich auf diese Welt gekommen bin.” - "Ich bin gegen dieses Gesetz. Von solchen Themen hat die Regierung die Finger zu lassen, die kann mich doch nicht automatisch zum Organspender machen! Das muss jeder Mensch für sich selbst regeln.” - "Ich habe schon seit Jahren einen Spenderausweis. Weil ich es wichtig finde. Ich kannte jemanden, der vergeblich auf ein Organ gewartet hat. Die Leute sollen sich nicht so anstellen, niemand wird gezwungen, Organspender zu sein!”
    Senat muss noch Grünes Licht geben
    Denn sollte das Gesetz in Kraft treten, empfängt jeder Bürger über 18 einen Brief, in dem er innerhalb von zwei Wochen anzugeben hat, wie er sich entscheidet. Er kann sogar bei jedem Organ im Einzelnen festlegen, ob er es spenden möchte oder nicht. Es gibt auch die Möglichkeit, die Entscheidung nach dem Tod den Angehörigen zu überlassen.
    Ob das neue Gesetz in Kraft tritt, bleibt aber abzuwarten: Dafür muss noch der Senat grünes Licht geben und da haben die Befürworter der Widerspruchslösung bislang keine Mehrheit. Abgestimmt wird im Januar oder im Februar.