Sexuelle Belästigung
Niedersachsens Justizministerin fordert Strafen für "Catcalling"

Niedersachsens Justizministerin Wahlmann will sexuell anzügliche Bemerkungen und obszöne Gesten im öffentlichen Raum unter Strafe stellen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative solle eine Gesetzeslücke schließen.

    Kathrin Wahlmann spricht im niedersächsischen Landtag.
    Kathrin Wahlmann (SPD), Justizministerin von Niedersachsen, plant eine Bundesratsinitiative zu "Catcalling." (Julian Stratenschulte / dpa / Julian Stratenschulte)
    Als "Catcalling" wird umgangssprachlich das Nachpfeifen oder Hinterherufen von anzüglichen Komplimenten auf der Straße bezeichnet. Dies sei bisher nur strafbar, wenn es die Schwelle zur Beleidigung überschreite, sagte die SPD-Politikerin Wahlmann im Deutschlandfunk. Dabei fühlten sich viele Betroffene - in der Regel Frauen - von den vermeintlichen Komplimenten sexuell belästigt. Das könne so weit gehen, dass sie sich nicht mehr alleine aus dem Haus trauten.
    Wahlmann plant deshalb eine Bundesratsinitiative für eine entsprechende Gesetzesänderung. Künftig solle in Deutschland nicht nur körperliche, sondern auch verbale sexuelle Belästigung eine Straftat sein.

    Missglückte Flirtversuche oder sexuelle Belästigung?

    "Es muss weiterhin auch missglückte Flirtversuche geben können, ohne dass man sich strafbar macht", stellte Wahlmann klar. "Aber verbale Bemerkungen, die über die Schwelle einer Unannehmlichkeit hinausgehen, gehören verboten." Dies sei auch für das gesellschaftliche Miteinander wichtig, meinte Wahlmann.
    Laut einer Studie des Instituts für Angewandte Sexualwissenschaft an der Hochschule Merseburg geben 89 Prozent der Frauen und 29 Prozent der Männer an, schon einmal mit Worten sexuell belästigt worden zu sein. Mehrere Instagram-Kanäle dokumentieren "Catcalling"-Vorfälle in deutschen Städten. 2020 unterzeichneten knapp 70.000 Menschen eine Petition für eine Gesetzesverschärfung.
    Auch der Deutsche Juristinnenbund spricht sich dafür aus, "Catcalling", unter Strafe zu stellen. Es gebe Fälle von nicht körperlicher sexueller Belästigung, die in einem eigenen Straftatbestand erfasst werden sollten, heißt es in einem Papier aus dem Jahr 2021.
    Diese Nachricht wurde am 19.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.