Nach seinen Angaben setzte die Staatsanwaltschaft Teheran die Vollstreckung des Urteils auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens aus. Hintergrund ist unter anderem die Entfernung eines gutartigen Tumors. Der Anwalt betonte, die 52-Jährige müsse nun alle drei Monate untersucht werden. Die Aktivistin leidet auch an einer Herzschwäche.
Die iranische Justiz hatte der Nobelpreisträgerin erst Ende Oktober einen lange geforderten Aufenthalt in einer Klinik gewährt. Menschenrechtler hatten der Justiz seit längerem vorgeworfen, Mohammadi eine angemessene medizinische Hilfe zu verweigern.
Wiederholte Appelle zur Freilassung Mohammadis
Mohammadi befindet sich seit mehreren Jahren in Haft, zuletzt im Teheraner Evin-Gefängnis. Ihr wird unter anderem Propaganda gegen das System im Iran zur Last gelegt. Amnesty International hat wiederholt dazu aufgerufen, sie "sofort und bedingungslos" freizulassen.
Auch die deutsche Menschenrechtsbeauftragte Amtsberg hatte schon Anfang 2022 anlässlich eines weiteren Urteils gegen die Iranerin die Freilassung Mohammadis gefordert, Zitat: "Der friedliche Einsatz von Narges Mohammadi für die Rechte der Frauen und die Verbesserung der Menschenrechtslage in Iran, insbesondere auch für die Abschaffung der Todesstrafe, ist keine Straftat."
Diese Nachricht wurde am 04.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.