Ein Gericht in Oslo folgte Breiviks Argumentation zur Haft in Isolation: "Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass die Haftbedingungen eine unmenschliche Behandlung darstellen", heißt es in dem Urteil. Das Gericht verwies vor allem darauf, dass der 37-Jährige seit fast fünf Jahren in Einzelhaft sitze. Seiner psychischen Gesundheit sei bei der Bestimmung der Haftbedingungen nicht genug Rechnung getragen worden.
Gleichbehandlung auch für Mörder und Terroristen
"Das Verbot inhumaner und erniedrigender Behandlung ist ein fundamentaler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das wird auf alles angewandt - auch auf die Behandlung von Terroristen und Mördern", so die Richterin Helen Andenaes Sekulic.
Breivik hatte im Vorfeld zur Begründung seiner Klage gesagt, der norwegische Staat wolle ihn mit Isolationshaft in den Selbstmord treiben.
Der erklärte Rechtsextremist Breivik hatte in den Anhörungen zu dem Fall argumentiert, seine Einzelhaft verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Die Vertreter der Behörden hatten dagegen gehalten, Breivik sei "extrem gefährlich" und seine Haftbedingungen seien durch die Konvention klar gedeckt.
Zweiter Klagepunkt abgewiesen
Breivik konnte sich allerdings nicht mit seiner Klage gegen die Kontrolle seiner Korrespondenz durchsetzen - der Staat habe sein Recht auf Privat- und Familienleben nicht verletzt, so das Gericht.
Der Norweger hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Dafür hatte ihn ein Gericht zu 21 Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.
(vic/tj)