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NPD gegen Politikwissenschaftler
Richter hebt eigene Verfügung wieder auf

Ein Dresdner Richter mit AfD-Parteibuch verbietet einem Wissenschaftler Äußerungen über die NPD: Dieses Verfahren sorgte für Schlagzeilen über die sächsische Landeshauptstadt hinaus. Nun rudert der Richter zurück - erledigt ist der Fall damit aber noch nicht.

    Richter Jens Maier
    Richter Jens Maier: "Er stand unter Druck." (picture alliance / dpa / Sebastian Kahnert)
    Das Landgericht Dresden hat die einstweilige Verfügung gegen den Extremismusforscher Steffen Kailitz aufgehoben, die ihm bestimmte kritische Äußerungen über die rechtsextreme NPD untersagt hatte. Nach einer mündlichen Verhandlung sah Richter Jens Maier keine stichhaltigen Gründe für die Verfügung, die er selbst erlassen hatte.
    Kailitz waren unter anderem Aussagen untersagt worden, dass die NPD "unmissverständlich rassistisch motivierte Staatsverbrechen" plane und "acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben" wolle.
    Steffen Kailitz vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung an der TU Dresden steht am 10.06. in Dresden im Gerichtssaal. 
    Steffen Kailitz, Politologe am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung der TU Dresden. (dpa-Zentralbild)
    "Er war sehr unter Druck"
    Maier habe zwar die einstweilige Verfügung zurückgenommen, jedoch deutlich gemacht, "er bleibt bei seiner Auffassung, dass man das nicht sagen darf", erklärte Kailitz' Anwalt Jörg Nabert auf Anfrage des Deutschlandfunks. So habe Maier aus dem Parteiprogramm der NSDAP von 1925 zitiert, um eine tatsächliche Forderung nach Vertreibung und damit den aus seiner Sicht bestehenden Unterschied zur Position der NPD in der Frage zu belegen.
    Nabert zeigte sich erfreut über die Aufmerksamkeit, die der Fall erzeugt habe. Der Richter habe gemerkt, dass er nicht "im Verborgenen" entscheiden könne. "Er war sehr unter Druck, und der Druck ist durch die Öffentlichkeit entstanden." Er "feiere die Verfassung dafür", dass Vertreter der Presse die Verhandlung vor Ort verfolgen durften, so Nabert.
    "Eigentlich darf nichts mehr schief gehen"
    Die NPD strebt nun aber ein Hauptverfahren gegen Kailitz in gleicher Sache an. Mit der Eröffnung des Verfahrens rechnet das Landgericht nach Angaben eines Sprechers allerdings nicht vor Ende 2016. Die Kosten des ersten Verfahrens in Höhe von 10.000 Euro trägt die NPD als Kläger.
    Mit Blick auf den Fortgang zeigte sich Rechtsanwalt Nabert zuversichtlich: Eigentlich dürfe "nichts schief gehen", sagte der Jurist dem Deutschlandfunk. "Wollen wir mal hoffen, dass nicht drei ideologisch vorbelastete Richter in der Kammer sind." Maier habe bereits signalisiert, wieder pro NPD zu entscheiden.
    Der Fall hatte auch deshalb soviel Aufmerksamkeit erhalten, weil der Dresdner Richter in der sächsischen Alternative für Deutschland (AfD) aktiv ist. Er wurde auf dem sächsischen Landesparteitag der AfD im Dezember 2013 zum Mitglied des Schiedsgerichts der Partei bestellt.
    (bor/stfr)