Pastörs soll im August in Aue im sächsischen Wahlkampf Mitglieder der Linkspartei beleidigt haben. Die Betroffenen hatten Anzeige erstattet.
Nicht zum ersten Mal wird gegen Pastörs ermittelt. Seit der Wahl 2011 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns schon siebenmal zuvor dessen Schutz vor Strafverfolgung aufgehoben. Erst dann darf die Staatsanwaltschaft ermitteln. Pastörs war bis vor zehn Tagen noch der NPD-Bundesvorsitzender; sein Nachfolger ist Frank Franz.
Auch die Staatsanwaltschaft Hanau interessiert sich für Pastörs. Sie will ein neues Verfahren eröffnen, nachdem ein Prozess gegen ihn aus formalen Gründen gescheitert war. Die Anklagebehörde hatte versäumt, die Aufhebung seiner Immunität zu beantragen. Deshalb hatte ein erstes Verfahren am Amtsgericht Hanau gegen Pastörs eingestellt werden müssen. Es ging um einen Auftritt Pastörs' bei einer nicht genehmigten Demonstration im vergangenen Jahr.
Anfang des Jahres dagegen konnte ein Urteil gegen Pastörs vollstreckt werden, nachdem seine Immunität aufgehoben worden war. Er war 2012 wegen Verleumdung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vom Amtsgericht Schwerin zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und einer Zahlung von 6.000 Euro verurteilt worden. Der Abgeordnete hatte 2010 indirekt den Völkermord an den Juden geleugnet.