Nun geht es in die entscheidende Phase für den Fall Bundesländer gegen die NPD. Das höchste deutsche Gericht hält den Vorstoß der Bundesländer, die NPD zu verbieten, augenscheinlich für ausreichend begründet und grundsätzlich zulässig. Denn würden diese beiden Punkte auf den Antrag des Bundesrats nicht zutreffen, hätten die Richter den Fall schon jetzt stoppen können.
Nun eröffnet das Gericht aber vom 1. bis zum 3. März mit einer mündlichen Verhandlung das Hauptsacheverfahren. An den Terminen soll öffentlich geprüft werden, ob die NPD verboten werden muss, weil sie verfassungsfeindlich ist.
Verfahren im Jahr 2013 angestoßen
Im Jahr 2013 hatten die Bundesländer das Parteiverbotsverfahren angestoßen. Aus ihrer Sicht will die NPD die freiheitlich demokratische Grundordnung durch eine völkische Ordnung ersetzen. Dazu plane sie, das aktuelle System zu unterwandern und so zu beseitigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte weiteres Material zur Begründung dieser Annahmen vom Bundesrat gefordert. Zuletzt hatten die Länder im August Belege nachgeliefert. Die Länder führen auch ins Feld, dass sich die Partei besonders aggressiv gegen Asylbewerber verhalte.
Die Entscheidung in Karlsruhe stieß sowohl in den Bundesländern als auch bei Bundespolitikern auf ein positives Echo. So zum Beispiel von SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann oder Linken-Chef Bernd Riexinger auf Twitter.
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sprach von einem "guten Tag für die wehrhafte Demokratie in Deutschland". Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger sieht nun eine "Chance für ein klares Signal gegen Rechtsextremismus". Auch die israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern und der Zentralrat der Juden begrüßten die Entscheidung.
Erstes Verbotsverfahren gescheitert
Es ist bereits das zweite NPD-Verbotsverfahren, das der Bundesrat initiiert hat. Das erste war im Jahr 2003 gescheitert, weil nicht klar war, welchen Einfluss der Verfassungsschutz auf die Äußerungen von führenden NPD-Politikern hatte. Für den Verfassungsschutz waren sogenannte V-Leute im Umfeld der NPD aktiv, wodurch die Richter es nicht mehr gewährleistet sahen, ein ordentliches Verfahren führen zu können. Kernbestandteil des aktuellen Falls ist deswegen auch der Nachweis durch die Bundesländer, dass diese V-Leute nicht mehr aktiv sind.
Für ein Parteienverbot gelten in Deutschland hohe Hürden. Zum einen dürfen nur Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat überhaupt einen Antrag dafür stellen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Partei die freiheitlich demokratische Grundordnung beinträchtigen oder beseitigen will oder die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Bestand gefährdet.
Bisher wurden in der Bundesrepublik nur zwei Parteien verboten. Die Sozialistische Reichspartei im Jahr 1952 und Kommunistische Partei Deutschlands 1956.
(pr/tzi)