Das geht aus einem Beschluss des Gerichts hervor, der in Karlsruhe veröffentlicht wurde. Der Bundesrat, der das NPD-Verbot 2013 beantragt hatte, möge belegen, wie in Bund und Ländern die Entscheidung umgesetzt worden sei, keine V-Leute mehr einzusetzen - "insbesondere hinsichtlich der Zahl und des Ablaufs der 'Abschaltungen'".
Der erste Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen Partei war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen. Um den erneuten Verbotsantrag durchzusetzen, hatten sich Bund und Länder geeinigt, seit April 2012 keine verdeckten Spitzel mehr einzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt begann eine sechsmonatige Materialsammlung, die als Grundlage für das Parteiverbot dienen soll.
In dem Beschluss fordert das Bundesverfassungsgericht zudem von der Länderkammer Beweise auch in anderen Punkten. So soll der Bundesrat darlegen, wie sichergestellt worden sei, dass in der Klage keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der NPD verwertet wurden. Das Bundesrat hat nun bis zum 15. Mai Zeit, die geforderten Informationen nachzureichen.
(hba/tön)