Wie die dpa unter Berufung auf den Antrag an das Landesschiedsgericht schreibt, soll Helferich in - Zitat - "schwerwiegender Weise" gegen das Grundgesetz verstoßen haben. Helferich habe gefordert, deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund sowie andere Personengruppen unter Anwendung staatlicher Zwangsmittel außer Landes zu bringen und dies als politische Zielsetzung artikuliert. Zugleich habe er die Betroffenen als "Viecher" bezeichnet. Die AfD verweist unter anderem auf Veröffentlichungen Helferichs Ende vergangenen Jahres auf der Plattform X.
Helferich gehört trotz seiner AfD-Mitgliedschaft nicht der Bundestagsfraktion an. Er hatte sich als "freundliches Gesicht des NS" bezeichnet. Wegen der Kritik daran verzichtete er 2021 auf die Zugehörigkeit.
Diese Nachricht wurde am 05.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.