Michael Böddeker: Einige Probleme sind an dem Beispiel ja vielleicht schon deutlich geworden, und darüber, was die NRW-Landesregierung plant, um die Inklusion an den Schulen besser umzusetzen, darüber sprechen wir jetzt mit Yvonne Gebauer, der Schulministerin von Nordrhein-Westfalen. Schönen guten Tag!
Yvonne Gebauer: Ich grüße Sie, Herr Böddeker!
Böddeker: Angekündigt waren neue Qualitätsvorgaben für die Inklusion. Wie sehen die aus?
Gebauer: Wir haben gesehen, dass die Inklusion, so, wie sie in der Vergangenheit aufgesetzt gewesen ist, zu großem Unmut geführt hat, berechtigtem Unmut. Das hat ja auch Ihr Beitrag gerade eben zum Ausdruck gebracht. Und immer wieder kritisiert wurde, dass es keine Qualitätsstandards gegeben hat. Die haben wir gesetzt. Wir haben heute ganz klar gesagt, dass zum Beispiel die Schule über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung, inklusiven Beschulung verfügen muss, dass an der Schule Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung unterrichten und am Kollegium angeschlossen sein müssen, also fest vor Ort sein müssen, dass das Kollegium aber auch systematisch fortgebildet werden muss, dass aber auch zum Beispiel die räumlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen.
Das sind einmal die konzeptionellen, inhaltlichen und personellen Qualitätsstandards, aber wir haben auch heute gesagt, dass es für uns einen Schlüssel geben muss, nach dem entsprechend an den Schulen unterrichtet werden soll, also eine Formel, die da lautet: 25, drei, anderthalb. Das heißt, 25 Kinder in einer Klasse an einer Schule, das gemeinsam lernt, drei davon mit sonderpädagogischem Förderbedarf, und anderthalb heißt also ein Lehrer und eine halbe Stelle dann noch in diesem Zusammenhang zusätzlich, damit alle Kinder entsprechend ihren Begabungen, ihren Talenten gefördert werden können.
Böddeker: Jetzt ist es erst mal schön, solche Standards zu haben, aber wie wollen Sie denn sicherstellen, dass das dann auch umgesetzt wird?
Gebauer: Na ja, also wir sind in einem engen Austausch mit Schulaufsicht, um entsprechend hier auch vor Ort ganz klar zu sagen, dass diese Schulen oder dass Schulen des gemeinsamen Lernens diese Voraussetzungen mitbringen müssen, dass sie in Absprache mit dem Schulträger sich jetzt hier auf den Weg machen können. Aber dann ist eben, dass Zustimmung der oberen Schulaufsicht bedarf, damit wir genau diese Qualitätskriterien auch an den Schulen vorfinden, weil wir ja gesehen haben, dass das in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen ist und auch zu berechtigtem Unmut geführt hat.
"Wir werden alle Schulen tatkräftig unterstützen"
Böddeker: Trotzdem noch mal die Frage, was, wenn die Schule das nicht leisten kann, wenn sie zum Beispiel nicht genug geschultes sonderpädagogisches Fachpersonal findet?
Gebauer: Also wir werden alle Schulen, die sich auf den Weg machen wollen des gemeinsamen Lernens oder weiterarbeiten möchten im gemeinsamen Lernen, tatkräftig unterstützen. Das heißt, wir haben angeboten, dass eben die Konzepte, wenn sie noch nicht fertig sind, dann in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht unterstützt werden können. Wir werden die berufsbegleitende Ausbildung in Sachen inklusiver Beschulung – bei uns hier VOBASOF genannt – bis zum Jahr 2023 zu veränderten Kriterien weiter fortlaufen lassen.
Wir haben mit dem Wissenschaftsministerium vereinbart, dass es zusätzlich 250 neue Studienplätze für das Lehramt Sonderpädagogik gibt, und wir haben auch entsprechend Ressourcen an die Schulen gegeben in Form von Stellen, nicht nur Sonderpädagogen, sondern eben darüber hinaus aus dem Bereich multiprofessionelles Team, damit hier entsprechende Unterstützung sowohl an den weiterführenden als auch an den Grundschulen erfolgen kann.
Böddeker: Jetzt ist die Inklusion an den Schulen nur der eine Teil der Wahrheit. 40 Prozent immerhin der Kinder mit Förderbedarf in Nordrhein-Westfalen besuchen schon Regelschulen, aber sehr viele gehen eben auch auf Sonderschulen. Was haben Sie da geplant?
Gebauer: Wir haben ja gleich zu Beginn der Legislaturperiode im vergangenen Jahr die Mindestgrößenverordnung ausgesetzt und haben gesagt, wir schauen uns das im Rahmen der Neuausrichtung der Inklusion an. Diese Mindestgrößenverordnung haben wir jetzt geändert. Wir haben die Zahlen herabgesenkt, was die Mindestgrößen für die einzelnen Förderschwerpunkte anbelangt, und wir geben den Schulen jetzt auch mehr Zeit.
Das heißt, bis zum Jahre 2023 können diese Schulen sich jetzt sicher fühlen, hier entsprechend der neuen Mindestgrößenverordnung arbeiten zu können. Und dann sehen wir, welche Schulen sich tatsächlich auch mit den neuen Zahlen dauerhaft etablieren können oder wo dann auch Kommunen Entscheidungen treffen müssen, wenn die Schulen dann am Ende des Tages zu klein sind beziehungsweise die erforderlichen Zahlen, die herabgesenkten, jetzt schon nicht mehr reichen können.
Wir gehen allerdings davon aus, dass jetzt die Schulen diese Stabilität dann auch halten können mit dieser neuen Mindestgrößenverordnung und wir damit ein flächendeckendes Angebot sichern können für die Eltern, die auch eine Förderschule für ihr Kind wünschen.
"Bei Bildung darf es erst mal nicht um Kosten gehen"
Böddeker: Das heißt, zumindest für die nähere Zukunft setzen Sie weiterhin auf beide Wege, auf Förderschulen einerseits und Inklusion in den Schulen andererseits. Jetzt gibt es aus anderen Ländern Berichte, dass solche Parallelstrukturen auch ziemlich teuer sein können. Das hat zumindest kürzlich der Landesrechnungshof in Niedersachsen bemängelt. Machen Ihnen die Kosten keine Sorgen?
Gebauer: Nein, also bei Bildung darf es erst mal nicht um Kosten gehen, und bei sonderpädagogischer Förderung schon mal gleich gar nicht, sondern hier müssen wir immer den Ansatz wählen zum Wohle des Kindes, und wir werden den Weg der inklusiven Beschulung auf alle Fälle weitergehen und sicherlich auch entsprechend ausbauen, vorerst aber, weil wir nur die begrenzten Ressourcen haben, bündeln. Aber gleichwohl haben wir uns eben auch darauf hingehend verständigt, dass wir gesagt haben, wir wollen für eine bestimmte Anzahl von Kindern, die das wünschen beziehungsweise die Eltern das wünschen und die Kinder das brauchen, zum Wohle des Kindes auch weiterhin flächendeckend ein Förderschulangebot aufrechterhalten.
Böddeker: Mal in die weitere Zukunft weitergedacht. Im Moment gehen 40 Prozent der Kinder mit Förderbedarf auf Regelschulen. Was glauben Sie? Wie viele können das noch werden insgesamt, wie viel Prozent?
Gebauer: Wie viel Prozent das am Ende des Tages werden, das weiß ich nicht, aber ich glaube schon, dass die Zahl steigen wird, wenn wir jetzt die Qualität – das ist ja das Ziel – in die Schulen des gemeinsamen Lernens bringen anhand der Maßnahmen, die ich genannt habe, sodass dann vielleicht viele Eltern, die jetzt gesagt haben, na ja, ich würde mein Kind gerne an einer Regelschule anmelden, aber sehe eben, dass die Qualität nicht vorhanden ist, weil es keine festen Qualitätskriterien gegeben hat, dass diese Eltern dann sagen, gut, in der Zukunft werde ich dann tatsächlich diese Regelschule, diese Schule des gemeinsamen Lernens wählen, die heute noch die Förderschule wählen.
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