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NS-Prozesse
"Bereitschaft, Ausreden hinzunehmen, hat es jahrzehntelang gegeben"

Das Internationale Auschwitz Komitee wirft der deutschen Justiz jahrzehntelange Versäumnisse in der Verfolgung von NS-Verbrechern vor. Der Historiker Norbert Frei stimmt nur teilweise zu. Es habe Versäumnisse gegeben, aber von Versagen könne man nicht sprechen, sagte er im Dlf.

Norbert Frei im Gespräch mit Maja Ellmenreich |
Das Bild zeigt ein Tor im ehemaligen KZ Sachsenhausen, das den Spruch "Arbeit macht frei" trägt.
"Arbeit macht frei" - ein Tor des ehemaligen KZ Sachsenhausen (Deutschlandradio / Ronny Arnold)
Zwei mögliche Prozesse gegen ehemalige Mitarbeiter in deutschen Konzentrationslagern werden zur Zeit geprüft: Beim Landgericht Itzehoe gegen eine 95-jährige ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof, beim Landgericht Neuruppin gegen einen 100-jährigen ehemaligen SS-Wachmann des Lagers Sachsenhausen. Der geschäftsführende Vizepräsident des Auschwitz-Komitees, Christoph Heubner, wirft der deutschen Justiz nun "Versagen" vor, weil beide Verfahren erst jetzt vor die Gerichte kämen. Es habe jahrzehntelange Versäumnisse gegeben, dabei habe sich mit dem Fall John Demjanjuk, einstiger Wachmann im Vernichtungslager Sobibor, in der deutschen Rechtsprechung die Auffassung durchgesetzt, dass, wer im Dienst des NS-Systems war, auch von der Massenvernichtung gewusst haben muss.

Komplizierte und schwierige Aufarbeitung

"In der Tat ist die Geschichte des Umgangs, des justiziellen Umgangs mit den nationalsozialistischen Verbrechen eine komplizierte, schwierige und eine, die von vielen Versäumnissen geprägt ist. Diese Versäumnisse liegen eigentlich vor allem in den mittleren Jahren der alten Bundesrepublik", so der Historiker Norbert Frei, der sich in mehreren Publikationen mit der Aufarbeitung dieser Verbrechen beschäftigt hat. "Aber richtig ist auch, dass es insbesondere in der unmittelbaren Nachkriegszeit sehr wohl eine Fülle von Verfahren und Prozessen gegeben hat, und dass man nicht so ganz einfach sagen kann, es sei alles nur ein Versagen gewesen."

Ausreden wurden bereitwillig akzeptiert

Es habe nach 1945 lange gedauert, die Argumentation der Täter, sie selbst seien bei Befehlsverweigerung der Lebensgefahr ausgesetzt gewesen, als falsch zu entlarven. "Das ist eine Ausrede gewesen, die erst durch die Geschichtsschreibung, durch die Historiker in einem mühseligen Prozess dann auch nicht mehr länger gegolten hat. Die Bereitschaft, solche Ausreden hinzunehmen, die hat es jahrzehntelang gegeben", erklärt Frei. Deswegen habe es auch lange gedauert, bis in der Justiz ein Perspektivwechsel stattgefunden habe.

Kaum noch Zeitzeugen

Solange es noch letzte Zeitzeugen gebe, dürfe die Aufarbeitung vor den Gerichten nicht aufhören, meint der Historiker. "Sie sind aus meiner Sicht ein wichtiges Signal, auch in einer Zeit, in der die Bedrohung von rechts außen zunimmt und in der Rassismus und Antisemitismus grassieren. Die Prozesse zeigen den sehr alt gewordenen Überlebenden, wie unsere Gesellschaft insgesamt in dieser späten Stunde eben auch vor Gericht durch Aufklärung den Verbrechen und dem Unrecht der NS-Zeit immer noch begegnen kann. Und muss."