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NS-Raubkunst in deutschen Museen

Zwischen 1933 und 1945 haben die Nationalsozialisten nicht nur Millionen jüdischer Menschen ermordet, die meisten wurden zuvor systematisch ihres Hab und Guts beraubt. Viele Kunstwerke in ihrem Besitz wurden zu "Volksvermögen" erklärt und eingezogen, auch deutsche Museumsdirektoren haben sich an diesem Kunstraub beteiligt. Die Erben der Opfer müssen bis heute mit deutschen Museen um eine Rückgabe der Bilder streiten - obwohl die Bundesrepublik in der Washingtoner Erklärung vor zehn Jahren eine "gerechte und faire Lösung" versprochen hatte.

Von Stefan Koldehoff |
    Restituiert wurden bislang nur wenige Dutzend Werke - darunter die "Berliner Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner.
    Restituiert wurden bislang nur wenige Dutzend Werke - darunter die "Berliner Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner. (picture-alliance/ dpa)
    Stolz trat Finanz-Staatssekretär Stuart Eizenstat heute vor zehn Jahren vor die internationale Presse. Er verkündete das Ergebnis einer ungewöhnlichen mehrtägigen Konferenz, zu der er nach Washington eingeladen hatte. Er glaube tatsächlich, so der US-Politiker, das sei ein echter Durchbruch in der Raubkunstfrage gewesen. Und einer, den man so nicht erwartet habe.

    44 Nationen aus aller Welt hatten sich in der US-Hauptstadt nach zweitägigen Verhandlungen auf eine gemeinsame Erklärung darüber verständigt, dass man künftig das Thema der NS-Raubkunst völlig neu angehen wolle. Zwischen 1933 und 1945 hatten die Nationalsozialisten nicht nur Millionen vor allem jüdischer Menschen ermordet. Die meisten von ihnen beraubte die nationalsozialistische Verwaltung vorher noch systematisch ihres gesamten Hab und Guts - um es an verdiente Parteigenossen weiterzureichen oder ganz offen auf Auktionen oder über Händler zu Geld zu machen. Detaillierte Inventare ihres gesamten Besitzes mussten jüdische Familien bei den Finanzbehörden abliefern - vom Rembrandt-Gemälde und dem wertvollen Meißner Porzellan bis hin zu einzelnen Kuchengabeln und der Anzahl der Unterhemden in der Schlafzimmerkommode. Vor allem Kunstwerke wurden daraufhin meist entschädigungslos eingezogen und zu "Volksvermögen" erklärt. Vieles davon wurde verkauft. Tausende von Gemälden und Skulpturen, Möbelstücken und Grafiken landeten aber auch in öffentlichen Museen - und sind dort häufig noch heute zu finden.

    Die Erben dieser NS-Opfer müssen bis heute mit diesen deutschen Museen um eine Rückgabe der Bilder streiten, die einst ihnen gehörten. Ruth Haller zum Beispiel, die Gestapo-Haft und Lager überlebte und heute - hochbetagt und krank - in Israel wohnt. Ihr Vater, der Breslauer Rechtsanwalt Ismar Littmann, gehörte zu den aktivsten Unterstützern der deutschen Expressionisten. 1933 konnte Littmann als Jude seinen Beruf nicht mehr ausüben. Er geriet - auch durch seine manische Kunstsammelleidenschaft - in große wirtschaftliche Schwierigkeiten und nahm sich schließlich 1934 das Leben, indem er Schlaftabletten schluckte. Um die Gläubiger zu bezahlen und die eigenen Kinder ernähren zu können, ließ Littmanns Witwe Käthe Teile der Familiensammlung verkaufen - darunter Emil Noldes Gemälde "Buchsbaumgarten". Es befindet sich seit Mitte der 50er-Jahre im Lehmbruck-Museum der Stadt Duisburg. In den vergangenen Jahren hat die Stadt mehrfach eine Rückgabe verweigert. Man argumentiert, das Bild sei 1935 von der Littmann-Familie "freiwillig eingeliefert" und zu einem "angemessenen Preis" verkauft worden. Tatsächlich hatte die ständige Konferenz der britischen Museumsdirektoren bereits vor einigen Jahren erklärt, es habe nach dem 30. Januar 1933 in Deutschland keinen freien Kunsthandel mehr gegeben. Die Anrufung einer Schieds-Kommission in Sachen Nolde verweigert die Stadt Duisburg. Wer Glück - und vor allem Beweise für seine Eigentümerschaft hatte - konnte nach dem Krieg grundsätzlich zurückverlangen, was einst seiner Familie gehört hatte. Kaum jemand schaffte es aber, neben dem eigenen Leben auch noch Quittungen oder Fotos zu retten. Und wer sich nicht beeilte, hatte ohnehin Pech: Mitte der 1960er-Jahre liefen alle Anspruchsfristen ab. In Washington, vor zehn Jahren, erklärte deshalb auch die Bundesrepublik, dass man das Thema neu aufrollen wolle: Nicht mehr juristisch, sondern moralisch sei die Raubkunstfrage künftig in den öffentlichen deutschen Museen anzugehen. Deshalb hieß es in der verabschiedeten Erklärung unter anderem:

    "Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, sollten identifiziert werden. Wenn die Vorkriegseigentümer oder ihre Erben ausfindig gemacht werden können, sollten die Museen mit ihnen nach einer gerechten und fairen Lösung suchen."

    Dabei müsse man aber, so die Erklärung weiter, berücksichtigen, dass aufgrund der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der Frage der Herkunft unvermeidlich seien. Sie zu klären, könne ein zentrales Register zur Sammlung aller Informationen über geraubte Kunstwerke helfen. Mit Blick auf die vereinbarte sogenannte Washingtoner Erklärung hoffte US-Staatssekretär Eizenstat:

    "... dass Galerien, Museen und Kunsthändler von sich aus Herkunft und Besitz von Kunstgegenständen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs überprüfen. Dass sie Listen von verdächtigen Kunstwerken veröffentlichen. Dass es eine für alle zugängliche Datenbank geben werde. Den Rechten der ursprünglichen Besitzer werde demnächst ein größerer Stellenwert eingeräumt. Und einander widersprechende Ansprüche würden auf dem Vergleichswege beigelegt."

    Der deutsche Vertreter bei der Konferenz, der ehemalige UN-Botschafter Tono Eitel, sah die Sache allerdings schon damals anders und erklärte für die Bundesrepublik:

    "Wir haben das Interesse gehabt, den Eindruck zu vermeiden, dass diese Prinzipien verbindlich seien und verbindlich seien, unabhängig von der jeweiligen Rechtsordnung. Und man hat sich darauf geeinigt, dass vorangestellt wird eine Art Präambel. Und in dieser Präambel darauf hinweist, dass die teilnehmenden Nationen, die an der Konferenz teilnehmenden Nationen, unterschiedliche rechtliche Systeme zu Hause haben, und dass alles, was folgt, im Rahmen dieser jeweiligen nationalen Rechtsordnungen nur zu verstehen ist."

    Konkret hieß das nichts anderes als: "Wir haben unterschrieben. Wir betrachten die Washingtoner Prinzipien aber als rein freiwillige Absichtserklärung. Zwingen kann uns auch weiterhin niemand, nach Raubkunst in deutschen Museen zu suchen. Mal sehen, was möglich ist." Und möglich war nicht viel. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände beschlossen zwar ein Jahr später noch einmal in ihrer sogenannten "Berliner Erklärung", dass sie sich an die Washingtoner Prinzipien halten wollten. Der Bund stellte deshalb für die Museen eine sogenannte "Handreichung" zusammen, in der erläutert wird, welche Hinweise es auf NS-Raubkunst geben kann und wie man danach sucht. In Magdeburg wurde die Datenbank "lostart.de" ins Leben gerufen. Und einige wenige Museen stellten - für eine kurze Zeit - Provenienzforscher ein, um guten Willen zu zeigen. Schließlich wurde in Berlin - entsprechend den Washingtoner Prinzipien - eine Schlichtungskommission unter Vorsitz der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes, Professor Jutta Limbach, eingerichtet. Die sogenannte "Limbach-Kommission" kann allerdings nur dann aktiv werden, wenn beide Streitparteien - Anspruchsteller und betroffenes Museum - dem zustimmen. Die Fälle, in denen das in den vergangenen zehn Jahren geschehen ist, lassen sich allerdings - wegen kollektiver Verweigerungshaltung der Museen - an den Fingern einer Hand abzählen. Und: Die Kommission kann nur eine Empfehlung aussprechen. Halten muss sich daran bis heute kein Museum. Die Bilanz, die zehn Jahre später Kulturstaatsminister Bernd Neumann zieht, fällt entsprechend verhalten aus.

    "Sicherlich wurde auch damals stärker entgegenkommen."

    Das mangelnde Engagement der Träger von öffentlichen Museen in Deutschland ist das eine Problem. Viel bewirkt haben aber auch die frühen Ad-hoc-Maßnahmen nicht, die Neumanns Vorgänger nach der Washingtoner Konferenz trafen. Die Datenbank "lostart.de" steckt voller Fehler. Nur wenige Museen nutzen sie überhaupt - wie ursprünglich vorgesehen - dafür, Werke aus eigenem Bestand mit unklarer Herkunft zu veröffentlichen. Und nicht einmal zehn Städte in Deutschland beschäftigen heute festangestellte Historiker, um ihre Museumssammlungen nach Raubkunst durchsuchen zu lassen. Lange Zeit war es nur ein einziges, die Hamburger Kunsthalle. Insgesamt gibt es in der Bundesrepublik rund 40.000 Museen. Restituiert wurden aber bislang nur wenige Dutzend Werke - darunter spektakuläre Bilder wie die "Berliner Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner aus dem Berliner Brücke-Museum. Entsprechend nüchtern betrachtet deshalb heute, zehn Jahre nach der Washingtoner Konferenz, der ehemalige Direktor des Jüdischen Museums in Frankfurt, Georg Heuberger, die Situation. Er leitet heute das deutsche Büro der "Jewish Claims Conference", die seit ihrer Gründung 1951 Entschädigungsansprüche jüdischer Opfer des Nationalsozialismus und Holocaust-Überlebender vertritt.

    "Also im Bereich der Provenienzforschung gab es ein Strohfeuer unmittelbar nach `98 und `99. Einige Museen haben begonnen, insbesondere dort, wo Anfragen waren, hier und dort vereinzelte Recherchen durchzuführen. Ich glaube, ein einziges Museum - die Hamburger Kunsthalle - hat wirklich jemanden eingestellt. Und dieses Strohfeuer in den zwei, drei Jahren nach Washington, ist sehr schnell wieder erloschen."

    Professor Uwe M. Schneede war damals in Hamburg der Direktor der Kunsthalle:

    "Eigentlich muss man zwangsläufig die Bilanz ziehen, dass bisher relativ wenig passiert ist in den bundesrepublikanischen Museen, was diesen Auftrag, Museen, Archiven und Bibliotheken - vor allem aber Museen -, was diesen Auftrag angeht, den sie eigentlich erhalten haben, nämlich die Werke, die sich in ihrem Eigentum befinden, nach eventuell dunklen Seiten zu untersuchen. Die Museen haben's nicht getan, und die Träger der Museen haben keine entsprechenden Initiativen entwickelt. Man hat eine Forderung regierungsmäßig aufgestellt. Aber da muss dann finanziell natürlich jedenfalls eine Mithilfe, eine entsprechende Geste da sein - damit die Träger und die Museen ihrerseits etwas auch dazu beitragen, aktiv werden."

    Man sei ja grundsätzlich bereit, lautete fortan das Argument der meisten Museen. Nur fehle eben das Geld, um die aufwändige Suche nach geraubten Kunstwerken finanzieren zu können. Doch Fehlanzeige: Zusätzliche Mittel, um die von der Bundesrepublik eingegangene moralische Selbstverpflichtung der ,,Washingtoner Erklärung" auch einzulösen, gab es nicht. Uwe Schneede gelang es als erstem und lange Zeit einzigem deutschen Museumsleiter trotzdem, das Vorhaben zu finanzieren.

    "Wenn man eine Priorität setzt, sehr bewusst aus moralischen, eventuell sogar aus politischen Gründen, dann werden zumal die größeren Häuser immer Möglichkeiten haben, da etwas einzurenken, etwas zu ermöglichen. Wir an der Hamburger Kunsthalle haben eine entsprechende Stelle eingerichtet. Und das hieß natürlich: Wir hatten keine zusätzlichen Mittel. Wir haben einfach, wir haben sie uns aus den Rippen schneiden müssen. Aber wir haben diese Priorität gesetzt."

    Das Argument: Kein Geld, kein Personal wird dennoch von vielen Museen nicht einfach vorgeschoben. Die finanzielle Lage der Kunsthäuser ist tatsächlich katastrophal: Nur noch die wenigsten verfügen über einen festen Ausstellungs- oder gar einen Ankaufsetat. Wer etwa eine spektakuläre Ausstellung oder den Erwerb eines Kunstwerkes plant, muss dafür Sponsoren finden. Für Forschung, für Raubkunstforschung gar, mag aber kaum ein Unternehmen Geld zur Verfügung stellen. Immerhin: Seit dem vergangenen Sommer existiert in Berlin die neue, sogenannte "Arbeitsstelle Provenienzforschung", für die Kulturstaatsminister Bernd Neumann jährlich zunächst eine Million Euro zur Verfügung gestellt hat. Dieses Geld können Museen abrufen, um damit konkrete Rechercheprojekte zu finanzieren. Neumann erhofft sich davon auch eine Signalwirkung:

    "Das war bewusst die Absicht, deutlich zu machen: Hier ist noch etwas zu tun, und hier wollen wir etwas tun. Und der Bund möchte helfen und möchte auch ein Stück Zugzwang auslösen, was auch geschehen ist. Und Washington ist nicht abgehakt, sondern ist gerade bei dem zehnjährigen Jubiläum erneut die Verpflichtung, hier müssen wir noch mehr tun."

    Trotzdem hat Uwe Schneede den durchaus begründeten Verdacht, dass hinter der Weigerung so vieler Kunsthäuser in Deutschland, die eigenen Bestände zu erforschen, auch andere Gründe als Geld- und Personalmangel stecken. Schon fürs erste Jahr - 2008 - wurden nämlich nur zwei Drittel des Berliner Geldes abgerufen. Die tatsächlichen Gründe dafür, dass in den zehn Jahren, die seit der Konferenz von Washington vergangen sind, in Deutschland weniger als in anderen Ländern geschehen ist, sieht Georg Heuberger von der "Jewish Claims Conference" so.

    "Das hängt auch damit zusammen, dass die Museen sich nicht genügend mit ihrer eigenen NS-Geschichte, mit ihrer Verstrickung in den Raubzug der Nazis, befasst haben und das nicht aufgearbeitet haben."

    Tatsächlich waren zwischen 1933 und 1945 auch unzählige deutsche Museumsdirektoren direkt am Kunstraub der Nazis beteiligt. Der damalige Direktor des Städel in Frankfurt, Ernst Holzinger, oder sein Kollege am Landesmuseum Hannover, Ferdinand Stuttmann, waren nur zwei von Hunderten willigen Sammlungsleitern. Sie stellten sich für die NS-Finanzbehörden als Gutachter zur Verfügung und wählten aus, was sie für ihre Häuser gebrauchen konnten. Nach dem Krieg wurde ihre Kollaboration zur heldenhaften "Rettung von Kulturgut" verklärt, das sonst angeblich zerstört oder ins Ausland verkauft worden wäre. Tatsächlich machten sich die Kunsthistoriker damals zu Erfüllungsgehilfen der Nationalsozialisten. Und auch nach der Gründung der Bundesrepublik hielten sie an dieser Linie fest.: Niemand interessierte sich wirklich dafür, woher ein Bild stammte, das einem Museum angeboten wurde. Man kaufte bedenkenlos - und will noch heute weder zurückgeben noch die Kollegen von damals bloßstellen. Entsprechend lange, so Uwe Schneede, werde die Aufklärungsarbeit noch dauern. Den vor allem vom Kunsthandel lautstark geforderten Schlussstrich werde es nicht geben.

    "Man muss sich immer wieder vor Augen führen: Es geht nicht darum, nur zu erkunden diejenigen Werke, die zwischen 33 und 1945 ins Haus gekommen sind, sondern diejenigen, die zwischen 1933 und heute ins Haus gekommen sind. Und das sind ja nun Zehntausende und Hunderttausende von Werken, die sich da in deutschen Museen befinden. Ich glaub', wir müssen uns wirklich darüber klar werden, dass das eine unendliche Geschichte ist."

    Die neue Arbeitsstelle in Berlin soll deshalb auch zentrale Aufgaben übernehmen - indem sie beispielsweise alle Auktionskataloge aus der NS-Zeit zentral sammelt und Verzeichnisse beraubter jüdischer Sammler und fragwürdiger Kunsthändler zusammenträgt. Bislang allerdings gilt die Washingtoner Erklärung nur für öffentliche Sammlungen. Private Besitzer von NS-Raubkunst werden durch die abgelaufenen Verjährungsfristen geschützt. Zu den wenigen privaten Sammlern, die sich trotzdem des Themas angenommen haben, zählt der Hamburger Unternehmererbe und Sozialwissenschaftler Phillip Reemtsma.

    "Ich habe, als ich in diese Fragen verwickelt wurde, den Teil der Kunstsammlung meines Vaters, der auf mich gekommen ist, untersuchen lassen, und ich habe das veröffentlicht. Da gibt's ein Buch drüber. Und bei Bildern, wo das nicht mehr ganz klar war, sind die dann in ein entsprechendes Internetportal, lostart, gestellt worden. Da wird dann international danach gefragt, gibt es irgendwo jemanden, der Anspruch auf dieses Bild erhebt. Irgendeine Familie, irgendwelche Nachkommen. Und wenn das der Fall gewesen wäre, dann hätte ich diese Bilder zurückgegeben. Ich möchte doch nicht an meiner Wand etwas hängen haben, was jemandem gestohlen worden ist. Aber es war da nichts."

    Reemtsma musste seine Forschungen privat bezahlen. Auch an die neue vom Bund finanzierte Berliner Arbeitsstelle können sich nur öffentliche Museen wenden, wenn sie ihre Sammlungen nun endlich erforschen wollen. Georg Heuberger von der "Jewish Claims Conference" vermisst dagegen nach wie vor eine staatliche Anlaufstelle für die Opfer der NS-Kunstraubzüge - für die Familien der bestohlenen Sammler, mit deren Bildern auch in Deutschland bei Auktionen, auf Kunstmessen und in Galerien bis heute noch immer schwunghafter Handel betrieben wird - weil man angeblich von ihrer Vergangenheit nichts weiß.

    "Was man [aber] tun soll, wenn man nur ein Foto, wenn man nur eine Erinnerung von dem Großvater in der Familie überliefert hat, wenn man hilflos in Israel oder in Südamerika ist und sagt: Irgendwo in Deutschland ist dieses Bild - wo ist es heute. Dann gibt es keine Möglichkeit, sich irgendwo hinzuwenden. Und das finde ich schlimm. Weil: Eine solche Anlaufstelle für die Menschen trägt den Keim der Versöhnung auch in sich."