Die Ermittlungen würden sich gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Spionage richten, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" vorab aus ihrer Mittwochsausgabe. Im Fall des massenhaften Abschöpfens von Daten durch den US-Geheimdienst NSA in Deutschland werden vorläufig keine offiziellen Ermittlungen eingeleitet. Allerdings nur, solange sich keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung ergeben.
Laut SZ-Bericht setzte sich Range mit der Entscheidung für Ermittlungen im Fall Merkels gegen starke Bedenken aus seinem eigenen Haus durch. Der Zeitung zufolge entzog der Generalbundesanwalt sogar dem bislang damit befassten Referat die Zuständigkeit für den Fall und betraute eine andere Abteilung mit den Ermittlungen.
Sturm der Empörung
Range reagierte mit der Entscheidung offenbar auf den Sturm der Empörung, den in der vorigen Woche Berichte über eine geplante Einstellung beider Prüfvorgänge ausgelöst hatten. Die zuständige Fachabteilung in Karlsruhe war bis zuletzt gegen Ermittlungen.
Bei den nun offensichtlich geplanten Ermittlungen kann der Generalbundesanwalt auf die Unterstützung der Bundesregierung bauen. Diese habe signalisiert, sie würde ungeachtet möglicher diplomatischer Verwicklungen die Bundesanwaltschaft etwa bei Rechtshilfeersuchen an US-Stellen voll unterstützen. Falls Antworten ausblieben, will die Bundesregierung diplomatischen Druck ausüben. Die Ausspähaktionen der NSA waren durch Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden ans Licht gekommen. An diesem Mittwoch informierte Range den Rechtsausschuss des Bundestages über die möglichen Ermittlungen. Am Nachmittag wird er in Karlsruhe in einer Pressekonferenz die Öffentlichkeit informieren.
(tzi/bor)