In der Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags ging es um mehrere Islamisten aus Deutschland, die durch US-Drohnenangriffe im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet getötet wurden. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Amerikaner Daten des Bundesverfassungsschutzes genutzt haben, um sie zu orten und zu töten.
Heinz Fromm, der von 2000 bis 2012 Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz war, zeigte sich von einigen Vorgängen erstaunt. Offenbar war ihm nicht bewusst, wie weit die Kooperation von US-Diensten und deutschen Diensten auf deutschem Boden ging. Fromm schloss nicht aus, dass bei der Übermittlung sensibler Daten an die USA Fehler gemacht wurden. Offenbar gaben seine Mitarbeiter Daten auch rein informell und persönlich an US-Vertreter weiter - ohne Empfangsbestätigung, die die Dinge später nachprüfbar gemacht hätten. In diesem Fall hätte es sich um einen Fehler und "Weisungsverstoß" gehandelt, sagte Fromm.
Beispiel: Bünyamin Erdogan. Der Verfassungsschutz hatte Daten über den deutschen Islamisten an die USA gegeben, bevor dieser 2010 Opfer einer Rakete von einer US-Drohne wurde - wie wohl rund ein halbes Dutzend weiterer Bundesbürger.
Fromm ging nach eigenen Angaben davon aus, dass die gelieferten Handydaten nicht zur Ortung verwendet werden könnten. Vertreter der Grünen und Linken im Untersuchungsausschuss meldeten Zweifel an und fragten, inwieweit nachgehakt worden sei, ob die Handydaten nicht doch zur Ortung genutzt werden könnten und wie eine solche Drohne funktioniere. Fromm sagte, er wisse nichts von solchen möglichen Nachfragen. SPD-Obmann Christian Flisek meinte, man habe wohl gar nicht genau wissen wollen, was mit den Daten geschehe.