Die Nachricht gestern kam überraschend: Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, ließ über einen Polizisten mitteilen, sie habe ihren Verteidigern das Vertrauen entzogen. Da die Anwälte Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger sind, kann sie die Juristen allerdings nicht auf eigenen Wunsch entlassen. Sie muss das Gericht davon überzeugen, dass das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist.
Richter Manfred Götzl hatte Zschäpe daher gestern eine Frist bis zum heutigen Donnerstag, 14 Uhr, gesetzt, um Gründe für den Vertrauensentzug darzulegen. Zudem unterbrach er den Prozess. Eine Sprecherin des Gerichts sagte, man werde jetzt prüfen, ob die Gründe der Angeklagten stichhaltig seien. Nun wurde diese Frist offenbar bis zum Ende des heutigen Tages verlängert.
Zschäpe soll zusammen mit den beiden Neonazis Mundlos und Böhnhardt die Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gebildet haben. Dem NSU werden unter anderem zehn Morde und zwei Bombenanschläge angelastet, Tatmotiv soll Ausländerhass gewesen sein. Der unerkannt im Untergrund agierende NSU flog erst auf, nachdem sich Mundlos und Böhnhardt nach einem missglückten Banküberfall Anfang November 2011 das Leben nahmen.
(swe/jcs)