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Nürburgring
EU: Finanzhilfen des Landes waren unzulässig

Rheinland-Pfalz hätte nicht Millionen von Euro für den inzwischen insolventen Nürburgring zahlen dürfen. Die EU-Kommission erklärte die Zahlungen für unzulässig. Der neue Eigentümer muss das Geld aber nicht zurückzahlen.

    Motorradfahrer passieren den Freizeitpark am Nürburgring.
    Motorradfahrer passieren den Freizeitpark am Nürburgring. (picture alliance / dpa / Thomas Frey)
    Die millionenschweren Finanzhilfen des Landes Rheinland-Pfalz für den inzwischen insolventen Nürburgring waren unzulässig. Die Steuermittel "für die Rennstrecke, den Freizeitpark und die Hotels am Nürburgring waren nicht mit den EU-Beihilferechtsvorschriften vereinbar", wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte. Durch die Steuergelder habe Rheinland-Pfalz den damaligen Eigentümern und Betreibern einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft. Die Rennstrecke in der Eifel und alle begünstigten Unternehmen sind inzwischen insolvent.
    Insgesamt flossen im Zeitraum 2002 bis 2012 staatliche Finanzhilfen in Höhe von 456 Millionen Euro. Den Angaben zufolge muss der Käufer der Strecke, der Automobilzulieferer Capricorn, jedoch nicht für die Rückzahlung der Beihilfen haften. Der Nürburgring musste im Jahr 2012 Insolvenz anmelden.
    (hba/tön)