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Nur für Ausnahmefälle

Bioethik. - Ein Meilenstein beim Klonen, ein bedeutsamer Durchbruch. So haben viele Medien das Forschungsergebnis aus Oregon genannt. Das wissenschaftliche Ereignis hat allerdings auch ethische Implikationen. Über sie spricht die Bioethikerin Regine Kollek mit Arndt Reuning. Sie ist Professorin für Technologiefolgenabschätzung der modernen Biotechnologie an der Universität Hamburg.

Regine Kollek im Gespräch mit Arndt Reuning |
    Reuning: Frau Kollek, wie lassen sich diese Klonexperimente denn ethisch bewerten?

    Kollek: Zunächst einmal muss man vorausschicken, dass es in dem engeren Sinne kein Durchbruch ist, weil die Technik existiert ja schon seit längerer Zeit. Sie konnte bisher nur an Menschen nicht erfolgreich angewandt werden, bei vielen anderen Tieren schon, wie bei dem Klonschaf Dolly zum Beispiel. Also von daher gibt es technische Fortschritte, die aber die ethische Frage, die vor einigen Jahren schon sehr intensiv diskutiert worden ist, nicht wirklich verändern. Trotzdem muss man natürlich sagen, dass hier biologische Entitäten erzeugt werden, die potentiell entwicklungsfähig sind, also menschliche Embryonen, die allein für ihren Verbrauch hergestellt werden. Und das stellt natürlich ein grundsätzliches Problem dar. Darüber hinaus werden beispielsweise weibliche Eizellen eingesetzt, deren Gewinnung mit medizinischen Risiken verbunden ist für die Frauen. Und von daher ist schwer vorstellbar, dass es sich dabei um ein Verfahren handeln könnte, was also für viele Menschen einsetzbar ist, weil Eizellen sowieso eine knappe Ressourcen sind.

    Reuning: Bleiben wir doch bei diesem Aspekt. Die Universitätsverwaltung in Oregon hatte Anzeigen aufgegeben, die Frauen, die sich gemeldet hatten, mussten Hormonbehandlungen über sich ergehen lassen, einen Eingriff. Finden Sie, dass so etwas zumutbar ist für die Forschung?

    Kollek: Ich finde nicht, dass so etwas zumutbar ist für eine breitere Anwendung. Für die Forschung kann man das vielleicht ein Fragezeichen dahinter setzen. Also in besonderen Ausnahmefällen sollte so etwas möglich sein. Vor allen Dingen müssen natürlich die Frauen gut über die Risiken aufgeklärt sein und genau wissen, was sie da tun. Auch, dass sie möglicherweise ihre eigene Fruchtbarkeit langfristig schädigen dadurch. Also von daher ist das einfach ein hochproblematisches Verfahren, was vielleicht vertretbar ist, wenn man selber ein Kind bekommen möchte und dafür diese Eizellenstimulierung über sich ergehen lässt, aber langfristig für die Herstellung von Rohmaterial für die Medizin und für die medizinische Forschung ist das nicht vertretbar.

    Reuning: Bei dem Ziel sollten wir vielleicht zwei Fälle unterscheiden: das therapeutische Klonen von Gewebe oder Zellen für eine Therapie und das reproduktive Klonen von menschlichen Wesen. Gibt es denn überhaupt einen Wissenschaftler, der Letzteres ernsthaft möchte?

    Kollek: Nein. Die meisten sagen, dass das überhaupt nicht beabsichtigt ist und dass sie eben eher in dem Bereich der Gewebeherstellung für mögliche Therapieentwicklung arbeiten wollen. Wobei man auch sagen muss, dass eine Therapie mit Stammzellen ja noch gar nicht zur Verfügung steht und von daher allein der Begriff therapeutisches Klonen schon irreführend ist. Aber zurück zum reproduktiven Klonen: Die meisten Wissenschaftler, die sich dazu äußern, wollen es nicht. Das schließt natürlich nicht aus, dass, wenn dieses Verfahren einmal zur Verfügung steht, nicht doch irgendjemand auf die Idee kommt es einzusetzen. Sei es, um eine, ja, ein verloren gegangenes oder verstorbenes Familienmitglied zu ersetzen, in Anführungszeichen. Oder auch für Männer beispielsweise, die nicht über funktionsfähige Spermien verfügen, wäre das ja eine Möglichkeit, ihr Erbmaterial weiterzugeben. Also ich würde es nicht ausschließen, dass irgendjemand auf die Idee kommt, wenn die Methode erst einmal in der Welt ist.

    Reuning: Wie sieht es denn rechtlich aus. Wäre so etwas in Deutschland möglich?

    Kollek: In Deutschland sicher nicht. Derzeit würde das vermutlich niemand machen und es ist der überwiegenden Einschätzung nach auch durch das Embryonenschutzgesetz verboten, obwohl es darin nicht explizit erwähnt wird. Manche betrachten es auch als Regelungslücke. Aber generell besteht, glaube ich, bei uns die Übereinstimmung darüber, dass das verboten ist und es niemand tun würde. Aber weltweit gibt es keine völkerrechtlich verbindlichen Abkommen, die das verbieten würden, obwohl verschiedene Regelungswerke wie beispielsweise die Bioethikkonvention in Europa das tun. Aber wie gesagt, weltweit ist das keineswegs überall einheitlich geregelt.