Das Gericht erklärte eine von der Agrarlobby unterstützte Regelung für verfassungswidrig. Diese sah vor, dass nur jene Regionen als Schutzgebiet anerkannt werden dürfen, die 1988 - zum Zeitpunkt der Verkündung der aktuellen Verfassung - von Indigenen bewohnt wurden. Indigene Gruppen hatten argumentiert, dass diese Vorgabe ihre Rechte verletze. Zur Begründung hieß es, viele ihrer Vorfahren seien unter anderem während der Militärdiktatur in den Jahren 1964 bis 1985 von ihrem angestammten Land vertrieben worden.
Experten bezeichnen die Schutzgebiete als Bollwerk gegen die Abholzung des Amazonas-Regenwalds - und somit als Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel.
Diese Nachricht wurde am 22.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.