
Gesetze, die nur eine Partnerschaft zwischen einem Mann und einer Frau erlaubten, verstießen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, sagte der Präsident des Obersten Gerichts, Goda, bei der Urteilsverkündung. Vorurteile in der Gesellschaft könnten keine Grundlage für die Einschränkung von Grundrechten sein.
Der litauische Regierungschef Paluckas erklärte, es sei nun die Aufgabe des Parlaments, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu legalisieren. In der Vergangenheit waren immer wieder entsprechende Gesetzesvorschläge im Parlament in Vilnius gescheitert.
Diese Nachricht wurde am 18.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.