Vilnius
Oberstes Gericht in Litauen: Verbot gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ist verfassungswidrig

Das Oberste Gericht in Litauen hat das Verbot von gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaften als verfassungswidrig eingestuft.

    Die Flagge Litauens weht vor blauem Himmel.
    Die Flagge Litauens. Oberstes Gericht: Vorurteile in der Gesellschaft können keine Grundlage für die Einschränkung von Grundrechten sein. (picture-alliance / dpa / Heikki Saukkomaa / Lehtikuva Oy)
    Gesetze, die nur eine Partnerschaft zwischen einem Mann und einer Frau erlaubten, verstießen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, sagte der Präsident des Obersten Gerichts, Goda, bei der Urteilsverkündung. Vorurteile in der Gesellschaft könnten keine Grundlage für die Einschränkung von Grundrechten sein.
    Der litauische Regierungschef Paluckas erklärte, es sei nun die Aufgabe des Parlaments, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu legalisieren. In der Vergangenheit waren immer wieder entsprechende Gesetzesvorschläge im Parlament in Vilnius gescheitert.
    Diese Nachricht wurde am 18.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.