Das hat das Oberste Gericht entschieden. Damit kommt es am kommenden Sonntag wie geplant zur Stichwahl. Zwei unterlegene Kandidaten hatten die Wahl angefochten mit der Begründung, dass der rechtsextreme und russlandfreundliche Erstrundensieger Georgescu seine Wahlkampffinanzierung nicht offengelegt habe.
Georgescu tritt in der Stichwahl am Sonntag gegen die konservative Oppositionsführerin Lasconi an.
Diese Nachricht wurde am 02.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.