Das hat das rumänische Verfassungsgericht entschieden. Es gebe keine Hinweise auf Wahlbetrug, hieß es zur Begründung. Die vom Gericht zuvor angeordnete Neuauszählung der Stimmen habe das Wahlergebnis bestätigt.
Damit kommt es am kommenden Sonntag wie geplant zur Stichwahl zwischen dem rechtsradikalen und russlandfreundlichen Erstrundensieger Georgescu und der zweitplatzierten liberal-konservativen Politikerin Lasconi. Zwei unterlegene Kandidaten hatten die erste Runde der Wahl angefochten.
Diese Nachricht wurde am 02.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.