Das Gericht in Koblenz entschied, dass die Regelung der allgemeinen Sicherheit des Straßenverkehrs diene. So könne ein Schleier das Gesichtsfeld einengen. Auch könne er etwa verhindern, dass per Blitzgerät die Identität einer Fahrzeugführerin festgestellt werde. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung einer unteren Instanz.
Geklagt hatte eine Muslimin, die bei den rheinland-pfälzischen Behörden vergeblich eine Ausnahmegenehmigung beantragt hatte, um am Steuer einen sogenannten Nikab tragen zu können - also einen Gesichtsschleier mit einem Schlitz für die Augen. Die Frau hatte zur Begründung auf ihre religiöse Überzeugung verwiesen.
(Aktenzeichen: AZ: 7 A 10660/23.OVG)
Diese Nachricht wurde am 23.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.