Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht und wies damit eine Beschwerde der Landes-AfD gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück. Dieses hatte im vergangenen Juli einen Eilantrag der Partei gegen ihre Einstufung zurückgewiesen. Das Gericht entschied damals, es lägen hinreichende Anhaltspunkte vor, dass der AfD-Landesverband Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichtet seien.
Im Deutschen Bundestag hatten gestern 124 Abgeordnete einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die gesamte AfD bei der Parlamentspräsidentin angemeldet. In der kommenden Woche soll es erstmals eine Debatte im Plenum darüber geben. Sollte der Antrag beschlossen werden, müsste sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen.
Diese Nachricht wurde am 21.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.