Für die Richter stand die Frage im Mittelpunkt, ob es einen guten Grund gibt, massenhaft Tiere zu töten. Ihrer Ansicht nach ist es mit dem Tierschutz vereinbar, weil es für die Brütereien unrentabel sei, männliche Küken aufzuziehen. Sie legen keine Eier und eignen sich nicht für die Mast.
Das Urteil ist eine Schlappe für den nordhrein-westfälischen Umweltminister Johannes Remmel (Grüne). Er hatte die Kreisverwaltungen aufgefordert, das systematische Kükentöten per Ordnungsverfügung zu stoppen. Das OVG hat nun mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten gegen den Erlass der Landesregierung bestätigt.
Die NRW-Grünen sprechen von einer Niederlage für den Tierschutz.
Bundesregierung setzt auf Aussortieren
Die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wollte schon im Jahr 2013 das Kükentöten verbieten. Doch die Bundesregierung lehnte diesen Schritt ab und präferierte eine andere, dem Schreddern vorgelagerte Lösung: Demnach sollten männliche Embroys vor dem Brüten einfach aussortiert werden.
Doch derzeit können die Kükenbrütereien erst nach dem Schlüpfen das Geschlecht eines Tieres erkennen. Ein weiteres Problem ist mit der Ausrichtung der Hühnerzucht verbunden: Die Unternehmen setzen entweder auf Rassen, die möglichst viele Eier in kurzer Zeit legen können, oder solche, die besonders schnell Fleisch ansetzen. Ein männliches Küken in der Eierproduktion ist demnach aus industrieller Sicht nicht für die Fleischproduktion geeignet. Die Tiere werden als Eintagesküken getötet.
Tierschutzbund: "Ein Huhn für Fleisch und Eier"
Der Deutsche Tierschutzbund fordert deshalb, dass die Unternehmen auf "Zweinutzungshühner" setzen - also solche, die als Eier- und Fleischlieferanten dienen können. Forscher der Universität Leipzig und der TU Dresden arbeiten außerdem an einer Methode, um das Geschlecht der Küken vor dem Schlüpfen feststellen zu können. Mithilfe eines Lasers sollen bebrütete Eier aufgebohrt und anschließend wieder verschlossen werden. Die Methode soll im Jahr 2017 einsatzbereit sein und wird vom Bundeslandwirtschaftsministerium gefördert.
(pr/at/tgs)