Urteil zu Fahren unter Alkoholeinfluss
Oberverwaltungsgericht Münster: Radfahren darf nicht verboten werden

Behörden dürfen Verkehrsteilnehmern, die unter Alkoholeinfluss standen, nicht die Benutzung von Fahrrädern verbieten.

    Thüringen, Erfurt: Eine Spur für Fahrradfahrer ist in der Erfurter Schillerstraße durch Markierungen sichtbar.
    Auch wenn man beim Autofahren unter Alkoholeinfluss erwischt wurde, darf man trotzdem noch mit dem Fahrrad fahren (Archivbild). (Martin Schutt/dpa)
    Das hat das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster entschieden. Zur Begründung hieß es, ein solches Verbot sei nicht verhältnismäßig und schränke zudem die Bewegungsfreiheit ein. Geklagt hatte ein Radfahrer, der von der Polizei mit zwei Promille Alkohol erwischt wurde. Eine Behörde entzog ihm daraufhin die Erlaubnis, ein Fahrrad im Straßenverkehr zu benutzen.
    Wie das Oberverwaltungsgericht Münster weiter mitteilte, sind solche Fahrverbote auch für E-Scooter nicht zulässig.
    Diese Nachricht wurde am 06.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.