Asylbewerber
Oberverwaltungsgericht Münster verneint Schutzstatus für Syrer - unterschiedliche Reaktionen

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Bedrohungslage in Syrien sorgt für unterschiedliche Reaktionen.

    Das Gebäude des Oberverwaltungsgerichts Münster
    Für Asylbewerber aus Syrien sieht das Oberverwaltungsgericht Münster laut aktuellem Urteil zur Zeit keine pauschale Gefahr durch einen Bürgerkrieg mehr (Archivbild). (picture alliance / dpa / Caroline Seidel)
    Das Gericht hatte entschieden, dass in dem Land für Zivilisten zur Zeit keine pauschale Gefahr durch einen Bürgerkrieg mehr bestehe. Ein Sprecher sagte, die erste obergerichtliche Entscheidung dieser Art stehe der bislang gängigen Praxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen, syrischen Asylbewerbern im Regelfall subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge zuzusprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    Bundesjustizminister Buschmann von der FDP sagte, man könne eben nicht mehr pauschal sagen, dass die Sicherheitslage im gesamten Land überall gleich sei. Man werde sich immer genau anschauen müssen, wer in welchen Teil Syriens abgeschoben werden könne.
    Die Organisation Pro Asyl kritisierte dagegen, das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheide an der Realität in Syrien vorbei. Praktisch niemand sei vor dem Folterregime des Diktators Assad sicher. 
    Diese Nachricht wurde am 23.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.