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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Sport als Teil der Grundversorgung

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll mit seinen Programmen den Bürgern die Möglichkeit einer Teilhabe an der freien demokratischen Meinungsbildung bieten. "Im gewissen Umfang gehört dazu auch der Sport", sagt Bernd Holznagel, auf Medienrecht spezialisierter Jurist der Universität Münster, im Dlf-Interview.

Bernd Holznagel im Gespräch mit Matthias Friebe |
    ZDF Mikrofon in der Hand eines Moderators bei der Übertragung der Champions League.
    Das ZDF überträgt die UEFA Champions League. (imago sportfotodienst)
    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stelle die Informationen für den Bürger bereit, die dieser für die Demokratie brauche. Demokratie spiele sich nicht nur über den Austausch von Argumenten ab. "Demokratische Gemeinschaften brauchen auch gemeinsames Erleben. Die Menschen müssen Themen haben, über die sie reden. Nichts eignet sich dazu mehr, wie der Sport."
    Auf Sozialverträglichkeit achten
    Zur Grundversorgung gehörten auch Premiumangebote wie die "Champions League". Allerdings könnten die Rundfunkbeiträge nicht unendlich hochgeschraubt werden. Daher müsse stets auf eine ausgewogene Sozialverträglichkeit geachtet werden.
    Zugang zu lebenswichtigen Informationen
    Das Grundgesetz schreibe einen Zugang zu "lebenswichtigen" Informationen vor. Im gewissen Umfang gehöre dazu auch der Sport. "Diese Grundprinzipien können nur beseitigt werden, indem man das Grundgesetz beseitigt."
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.