Schätzungen zufolge seien etwa 11.000 Menschen anspruchsberechtigt, sagte Justizministerin Zadic bei der Vorstellung des Entschädigungsfonds. Insgesamt stehen 33 Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung.
Homosexualität wurde in Österreich 1971 grundsätzlich entkriminalisiert. Einzelne diskriminierende Sonderparagraphen blieben jedoch noch bestehen, der letzte wurde erst 2002 aufgehoben.
Schwule und Lesben, gegen die wegen der Sonderparagraphen ermittelt wurde, sollen mit 500 Euro entschädigt werden. Wer verurteilt wurde, soll 3000 Euro erhalten. Höhere Entschädigungen gibt es für Menschen, die auf der Grundlage der Gesetze in Haft kamen oder gesundheitlich, wirtschaftlich oder beruflich geschädigt wurden.
Diese Nachricht wurde am 13.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.