NS-Raubkunst
Offener Brief gegen Reform von Rückgabeverfahren

Anwälte und Historiker haben zusammen mit Nachkommen von Geschädigten vor den geplanten Schiedsgerichts-Verfahren zur Rückgabe von NS-Raubkunst gewarnt. Sie baten Bundeskanzler Scholz in einem offenen Brief, das bisherige Restitutionsrecht "zu erhalten und zu verbessern".

    22.1.2023: Drei als NS-Raubkunst identifizierte Kunstwerke bei deren offizieller Rückgabe an die Erbin Armand Dorvilles im Büro der damaligen Kulturstaatsministerin Grütters im Bundeskanzleramt
    Schiedsgericht oder Beratende Kommission? Über das beste Verfahren zur Restitution von NS-Raubkunst wird nach wie vor gestritten. (picture alliance / dpa / Christoph Soeder)
    In dem Brief heißt es, die beratende Kommission NS-Raubgut abzuschaffen und ein für die Opfer schlechteres neues Verfahren zu beschließen, sei unredlich. Tausende Kommunen mit Kultureinrichtungen hätten sich nicht zu den Schiedsverfahren bekannt und es sei auch nicht absehbar, dass sie das in Zukunft tun würden.
    Neu geplant ist eigentlich ein neues Schiedsgericht, das von Bund, Ländern, Kommunalen Spitzenverbänden, Jewish Claims Conference und dem Zentralrat der Juden in Deutschland benannt werden soll - und in den Fällen abschließend entscheidet, in denen Rückgaben nach einem Vorverfahren strittig bleiben. Es sollte auch einseitig angerufen werden können. Damit soll laut Kulturstaatsministerin Roth die Einbindung der Nachfahren gestärkt werden. In dem offenen Brief wird dagegen kritisiert, dass die Rahmenbedingungen nicht öffentlich diskutiert worden seien. Bis dies erfolgt sei, müsse die beratende Kommission weiter arbeiten.
    Diese Nachricht wurde am 08.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.