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Freihandelsabkommen
Organisationen kritisieren "geleakte" Dokumente über Zusatzvereinbarung zum EU-Mercosur-Vertrag

Bei dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der südamerikanischen Wirtschaftsgemeinschaft Mercosur deutet sich ein neuer Streit an. Grund ist eine bislang geheime Zusatzvereinbarung, die anlässlich des EU-Gipfels in Brüssel öffentlich geworden ist.

    Ein großes Schiff fährt in den Hamburger Hafen ein, im Hintergrund sieht man Kräne.
    Die "Ever Ace", eines der größten Containerschiffe der Welt, im Hamburger Hafen. (imago)
    Die EU verhandelt schon seit 1999 mit dem Mercosur, zu dem
    Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay gehören über ein Freihandelsabkommen. Damit würde eine der größten Freihandelszonen der Welt mit mehr als 700 Millionen Menschen entstehen. Lautdem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wurde im Juni 2019 eine Einigung über den Handelsteil erzielt.
    Seit Jahren gibt es Kritik an dem Vorhaben, unter anderem wegen der Auswirkungen auf das Klima durch die wirtschaftliche Nutzung des Amazonas-Regenwaldes. Eigentlich sollten die jetzt bekannt gewordenen Dokumente die letzten Vorbehalte gegen den Vertrag ausräumen.
    "Die Zusatzvereinbarung offenbart, dass eine starke Diskrepanz zwischen den Klimazielen und Menschenrechtsverpflichtungen der Europäischen Union und dem, was sie hinter verschlossenen Türen tatsächlich unterstützt, existiert", bilanzieren die Umweltorganisation "PowerShift" und die österreichische Plattform "Anders Handeln" in einer Stellungnahme. Der Entwurf verweist unter anderem auf die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und auf Ziele zum Schutz des Regenwalds. "Das sind nur Lippenbekenntnisse", kritisert Theresa Kofler von "Anders Handeln" im Deutschlandfunk. In dem Papier sei keine Rede von Sanktionen. Es fehlten auch konkrete Schritte, die unternommen werden sollten, wenn Ziele nicht eingehalten würden.
    Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den Staaten des Mercosur befindet sich derzeit in der formaljuristischen Prüfung. Im Anschluss solle es dem EU-Rat und dem EU-Parlament zur Zustimmung vorgelegt, heißt es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
    Diese Nachricht wurde am 23.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.