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Organspende
"Wir brauchen eine staatliche Aufsicht"

Es könne nicht sein, dass sich private Institutionen bei der Organspende selber überprüfen und Regeln geben, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, im DLF. Der Staat müsse die Überprüfung übernehmen und auch festlegen, wer zuständig sei, wenn Patienten gegen Entscheidungen bei der Organvergabe juristisch vorgehen wollten.

Eugen Brysch im Gespräch mit Jasper Barenberg |
    Ein Mann in grüner OP-Kleidung trägt einen Styropor-Behälter für den Transport von Spenderorganen an einem Operationssaal vorbei.
    Ein Spenderorgan wird in einem keimfreien Behälter schnellstmöglichst in ein Transplantationszentrum zum Patienten transportiert. (dpa / Soeren Stache)
    Thielko Grieß: Eine Kommission ist den Vorwürfen nachgegangen, zum Beispiel am Herzzentrum in Berlin sei bei Organtransplantationen nicht nur einfach geschlampt, sondern systematisch manipuliert worden. Die Kommission hat tatsächlich einige Verstöße festgestellt, meint auch, in Berlin seien sie systematisch gewesen, in anderen Städten dagegen weniger systematisch. Aber es gebe inzwischen keine weiteren Verstöße, weshalb die Kommission meint, die Selbstkontrolle des Systems bei Organtransplantationen funktioniere. Mein Kollege Jasper Barenberg hat dazu gestern am späten Abend ein Interview geführt mit Eugen Brysch, dem Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Dieses Interview hören Sie jetzt bei uns in den „Informationen am Morgen".
    Jasper Barenberg: Können wir die ganze Diskussion um Missstände im System, um Manipulation, um Fehlanreize jetzt beenden?
    Eugen Brysch: Ich glaube, so einfach können wir uns das nicht machen. Wir sehen ja auch schon, wie schwer sich diese Kommission tut, alleine die Jahre 2010 bis 2012, also diese gerade mal zwei Jahre aufzuarbeiten. Das ist ja eine Geschwindigkeit. Wenn wir dann noch bis 2014 heranrücken wollen, ich glaube, das dauert uns zu lange. Wir haben uns ja erst mal nur einen sehr kleinen Zeitraum angeschaut. Was ist mit dem Zeitraum davor? Jetzt diese zwei Jahre, also 2010 bis 2012, sind immer noch nicht aufgearbeitet, und deswegen unsere Forderung klar und eindeutig: Es kann nicht sein, dass dies, sei es auch noch so ein engagiertes ehrenamtliches Gremium tut. So was muss professionell hauptamtlich organisiert werden und dafür hätte man im Robert-Koch-Institut sowohl Mitarbeiter als auch Zeit, und ich glaube, es ist wichtig, dass wir bei einer privaten Übernahme der Transplantation mit staatlicher Aufsicht diese Prozesse dauerhaft aufarbeiten und begleiten, und wir sagen, gerade beim Transplantationssystem brauchen wir eine staatliche Aufsicht, die dauerhaft, permanent diese Prozesse aufarbeitet. Es ist uns wichtig, dass hier wirklich kein falscher Zungenschlag entsteht.
    "Aus den Fehlern lernen"
    Barenberg: Das war ja in den vergangenen Jahren, Herr Brysch, immer wieder mal in der Diskussion, ob überhaupt das ganze System der Organspende unter staatliche Kontrolle gehört. Wenn ich Sie richtig verstehe, wäre das Ihr Plädoyer.
    Brysch: Herr Barenberg, wir müssen jetzt endlich aus den Fehlern lernen, und das heißt, wenigstens die Kontrolle in staatliche Aufsicht übernehmen. Zurzeit ist es ja so, dass die Bundesärztekammer und das gesamte System sowohl für die Regeln, für die Umsetzung der Regeln und für die Überprüfung der Regeln zuständig ist. Wie kann das sein, dass private Institutionen sich selber überprüfen und sich Regeln geben? Es ist dringend notwendig, dies wenigstens in Bezug auf die Überprüfung in staatliche Hände zu nehmen.
    Und das Zweite, was mir große Sorge macht, ist die Rechtsstellung der Patienten auf der Warteliste. Ich sehe, Herr Barenberg, überhaupt keine Bewegung, diese Rechtsstellung zurzeit zu verbessern. Denn wir wissen als Vertreter von Patienten nicht, wer überprüft denn eigentlich Entscheidungen, die beispielsweise im Transplantationszentrum festgelegt wird, wenn es darum geht, Organe zu bekommen, sie nicht zu bekommen oder zu warten. Wir haben keine Chance, als Patientenvertreter einen klaren Rechtsweg vorzugeben, denn eine Rechtswegvorstellung gibt es im Gesetz nicht und somit schieben sich sowohl auf der einen Seite Zivilgerichte, also auch Verwaltungsgerichte, diese Themen zu, und das ist nicht gut. Wir brauchen einen Patienten, der auch alle Bürgerrechte hat, und zu diesen Bürgerrechten gehört es, dass der Rechtsweg vorgeschrieben wird - übrigens nicht von der Bundesärztekammer, vom Gesetzgeber. Der hat das ins Transplantationsgesetz festzuschreiben.
    Wir sehen, dass die Akteure des Transplantationssystems zwar immer wieder sagen, sie würden alles tun im Sinne der Patienten. Wenn es aber um die Rechte der Patienten geht, sie als Bürger wahrzunehmen, sehe ich weder von den Transplantationszentren, noch von der Bundesärztekammer, noch von der DSO irgendeine Aktivität, diese Rechtsstellung zu verstärken, und wir brauchen letztendlich diese Veränderung, die aber nur der Gesetzgeber vornehmen kann, denn es ist eigentlich unglaublich: Wir haben ein System, was über Lebenschancen entscheidet, aber in dieser klaren gesetzlichen Regelung fehlt der Hinweis, was ein Patient denn tun kann, wenn er sich in diesem System nicht in adäquater Weise vertreten fühlt. Wo hat er denn dann eine Entscheidung, dieses Transplantationszentrum überprüfen zu lassen? All das fehlt und ich glaube, es ist dringend notwendig, dass wir dies jetzt endlich realisieren in Deutschland.
    Grieß: Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hier im Gespräch mit Jasper Barenberg.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.