AfD-Berufungsverfahren
OVG in Münster weist alle rund 470 gestellten Beweisanträge ab

In der juristischen Auseinandersetzung der AfD mit dem Verfassungsschutz hat das Oberverwaltungsgericht in Münster alle rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt.

    Blick in den modern und transparent anmutenden Saal des Oberverwaltungsgerichts in Münster
    Die Verwaltungsrichter in Münster sollen klären, ob der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. (imago / Rüdiger Wölk)
    Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter im Berufungsverfahren an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und erbrächten zudem keine Beweise. Andere seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen. 
    Die AfD geht in dem Verfahren dagegen vor, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in Nordrhein-Westfalen zuständig.
    Diese Nachricht wurde am 30.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.