Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter im Berufungsverfahren an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und erbrächten zudem keine Beweise. Andere seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen.
Die AfD geht in dem Verfahren dagegen vor, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in Nordrhein-Westfalen zuständig.
Diese Nachricht wurde am 30.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.