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Pakt mit dem Diktator
Das Reichskonkordat von 1933

Im Reichskonkordat vom Juli 1933 sicherte die römisch-katholische Kirche etwa zu, dass die Bischöfe vor der Weihe der Regierung die Treue schwören: Damals war das die NS-Diktatur. Das umfassende Abkommen zum Kirchen-Staats-Verhältnis gilt bis heute.

Berninger, Simon |
Bei der Unterzeichnung des Reichskonkordat zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl am 20. Juli 1933 im Vatikan sitzen (v.l.n.r) Vizekanzler Franz von Papen, Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli und Ministerialdirektor Rudolf Buttmann an einem Tisch.
Unterzeichnung des Reichskonkordats im Juli 1933: Der Vetrag zwischen Deutschem Reich und Heiligem Stuhl sichert unter anderem die Freiheit des Bekenntnisses und der öffentlichen Ausübung der katholischen Religion zu. (picture alliance / akg-images / akg-images)