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Vatikan
Papst verschärft Meldepflicht bei sexualisierter Gewalt

Die katholische Kirche erweitert ihre Regelungen zur Meldepflicht von Fällen sexualisierter Gewalt.

30.03.2023
    Christliches Kreuz auf einem Buch mit Stichwort MISSBRAUCH liegend
    Christliches Kreuz auf einem Buch mit Stichwort MISSBRAUCH liegend (picture alliance / blickwinkel/McPHOTO/C. Ohde)
    Papst Franziskus veröffentlichte ein Apostolisches Schreiben, das auf den seit 2019 geltenden Vorschriften basiert. Die Meldepflicht gilt künftig nicht mehr nur für Kleriker und Ordensleute, sondern auch für Laien an der Spitze internationaler Vereinigungen. Auch der Kreis der potenziellen Opfer wurde erweitert. Neben Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen werden nun auch explizit "schutzbedürftige Erwachsene" und Menschen mit geistigen Einschränkungen genannt.
    Der Papst nahm außerdem den Amtsverzicht von Osnabrücks Bischof Bode an. Bode ist der erste katholische Bischof in Deutschland, der im Zusammenhang mit Fällen sexualisierter Gewalt in der Kirche zurücktritt.
    Der norddeutsche Betroffenenrat bezeichnete den Rückzug als "wichtiges Zeichen sichtbarer Verantwortungsübernahme". Das Gremium hatte den 72-Jährigen im Dezember wegen dessen Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt kirchenrechtlich angezeigt.
    Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken würdigte Bodes Engagement im Reformprojekt "Synodaler Weg". ZdK-Präsidentin Stetter-Karp erklärte, als Präsidiumsmitglied habe er die Arbeit dort maßgeblich mitgestaltet.
    Diese Nachricht wurde am 25.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.