Kriegsverbrechen
Pariser Gericht bestätigt Haftbefehl gegen syrischen Präsidenten Assad

Ein Berufungsgericht in Paris hat die Gültigkeit eines internationalen Haftbefehls gegen den syrischen Präsidenten Assad bestätigt.

    Syriens Präsident Baschar al-Assad sitz an einem Rednerpult.
    Gegen Syriens Präsident Baschar al-Assad liegt ein internationaler Haftbefehl vor. (picture alliance/ Xinhua News Agency / Wang Haizhou)
    Der Haftbefehl war von der französischen Justiz wegen mutmaßlicher Mitschuld an Kriegsverbrechen verhängt worden. Hintergrund ist unter anderem ein Giftgasangriff im syrischen Bürgerkrieg 2013. Dabei wurden etwa 1.400 Menschen getötet.
    Französische Staatsanwälte hatten darum ersucht, über eine Aufhebung des Haftbefehls zu entscheiden, da Assad als amtierender Staatschef Immunität genieße. Dem folgte das Gericht nicht.
    Anwältinnen der Nebenklage sprachen von einer historischen Entscheidung. Zum ersten Mal erkenne ein nationales Gericht an, dass die Immunität eines Staatsoberhaupts nicht absolut sei.
    Die Ermittlungen in Frankreich gehen auf eine Strafanzeige von Überlebenden des Giftgasangriffs zurück.
    Diese Nachricht wurde am 26.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.