Der Haftbefehl war von der französischen Justiz wegen mutmaßlicher Mitschuld an Kriegsverbrechen verhängt worden. Hintergrund ist unter anderem ein Giftgasangriff im syrischen Bürgerkrieg 2013. Dabei wurden etwa 1.400 Menschen getötet.
Französische Staatsanwälte hatten darum ersucht, über eine Aufhebung des Haftbefehls zu entscheiden, da Assad als amtierender Staatschef Immunität genieße. Dem folgte das Gericht nicht.
Anwältinnen der Nebenklage sprachen von einer historischen Entscheidung. Zum ersten Mal erkenne ein nationales Gericht an, dass die Immunität eines Staatsoberhaupts nicht absolut sei.
Die Ermittlungen in Frankreich gehen auf eine Strafanzeige von Überlebenden des Giftgasangriffs zurück.
Diese Nachricht wurde am 26.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.