Die Neuregelung sieht vor, dass die Obersten Richter künftig nicht mehr mit einer absoluten Mehrheit, sondern mit einer Dreifünftelmehrheit der Abgeordneten gewählt werden müssen, um auch Stimmen der Opposition zu berücksichtigen. Außerdem sollen Kandidaten abgelehnt werden, wenn sie in den vorangegangenen vier Jahren der Regierung oder einer Partei angehörten oder als Abgeordnete, Senatoren oder Mitglieder des EU-Parlaments tätig waren.
Das Verfassungsgericht in Polen wird nach wie vor von der nationalkonservativen PiS-Partei kontrolliert, die bis Dezember die Regierung angeführt hatte. Damit das neue Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch von Präsident Duda unterzeichnet werden, der der PiS nahesteht.
Diese Nachricht wurde am 13.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.