Nach dem Abgeordnetenhaus stimmte auch der Senat mit großer Mehrheit für den Gesetzentwurf. Die Novelle sieht unter anderem vor, dass Waffengeschäfte verdächtige Käufer den Behörden melden müssen. Besitzer eines Waffenscheins sollen sich alle fünf Jahre statt wie bisher alle zehn Jahre einer Untersuchung beim Arzt unterziehen. Zudem wird die Beschlagnahmung von Pistolen und Gewehren erleichtert, wenn deren Besitzer nach Einschätzung der Behörden ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Kurz vor Weihnachten hatte ein Schütze an der Prager Karls-Universität 14 Menschen getötet und 25 verletzt. Der Student erschoss sich danach selbst. Der Täter hatte einen Waffenschein.
Diese Nachricht wurde am 07.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.