Das Kopftuchverbot für Grundschulkinder untersagt das "Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist" . Das Gesetz wurde mit den Stimmen der schwarz-blauen Regierungsfraktionen sowie zweier Abgeordneter der Liste Jetzt an.
In dem Gesetz, das vermutlich bald den österreichischen Verfassungsgerichtshof beschäftigen wird, wird der Begriff "Kopftuch" mit den Worten präzisiert: Dabei handele es sich um Kleidungsstücke, die "das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllen." Mit dieser Formulierung beabsichtig die Koalition, dass das Tragen der Kippa von jüdischen Grundschülern oder die Patka der Sikhs nicht unter das Gesetz fällt. Für die Kanzler-Partei ÖVP begründete der Abgeordnete Rudolf Taschner das Kopftuchverbot mit den Worten:
"Wer wird dafür einstehen, dass die Mädchen in unseren Volksschulen die Möglichkeit haben, sich frei zu entfalten, und wer wird dann sitzenbleiben und sagen: ‚Nein, das ist mir nicht recht.‘ Dann wissen die Vertreter des politischen Islam jedenfalls, wer ihre potentiellen Mitläufer sind – jedenfalls, wir werden aufstehen. Wir sind dafür da, dass die Mädchen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit gegeben ist, und dafür stehen wir auch ein."
Symbolpolitik
Auf Zwischenrufe der Opposition, wonach es sich um reine Symbolpolitik handele, räumte der ÖVP-Politiker auch ein: "Tatsächlich, ja handelt sich um ein Symbol. Aber es ist ein Symbol mit Substanz."
Die Oppositionsparteien im Nationalrat, Sozialdemokraten, Neos und die Liste Jetzt stimmten, mit zwei Ausnahmen, geschlossen gegen das Gesetz. Eine Zweidrittel-Mehrheit, die die Regierung von Bundeskanzler Kurz für dieses Vorhaben angestrebt hatte, wurde somit verfehlt. Die frühere SPÖ-Bildungsministerin Sonja Hammerschmid warf der schwarz-blauen Koalition vor, ihr gehe es nur um Schlagzeilen. Zumal das Verbot als Einzelmaßnahme nicht zielführend sei, weil sich die Mädchen nach der Schule das Kopftuch wieder aufsetzen würden.
"Es ist eine Verlogenheit hinter dieser Maßnahme und eine Symbolhaftigkeit hinter dieser Maßnahme. Nicht mehr und nicht weniger."
Geldstrafen
In dem Gesetzestext heißt es unter anderem: "Der Begriff weltanschaulich und religiös geprägter Bekleidung stellt darauf ab, wie eine Bekleidung von einem objektiven Betrachter gesehen wird."
Es komme dabei nicht auf die persönliche Absicht des Trägers an. Entscheidend sei wie diese von Dritten rezipiert werde. Bei Verstößen gegen das neue Kopftuchverbot obliegt es der jeweiligen Grundschul-Leitung, die Eltern zu einem "verpflichtenden Gespräch" einzuladen. Im Wiederholungsfalle droht eine Geldstrafe von bis zu 440 Euro und falls diese Summe nicht erbracht wird, eine "Ersatzfreiheitsstrafe" von zwei Wochen.
Christa Maderbacher, Schulleiterin eine Grundschule in Wien Brigittenau, begrüßt das neue Gesetz: "Also ich finde es gut, dass wir eine Handhabe bekommen, da es momentan nur auf Gesprächsbasis beruht, dass die Kinder das ablegen."
Petra Feichtinger hingegen, Schulleiterin einer Grundschule im 15. Bezirk in Wien, in der 95 Prozent der Schüler einen Migrationshintergrund haben, darunter 50 Prozent Muslime, lehnt das Gesetz ab.
"Wir bringen die Mädchen mit sowas in einen Zwiespalt und das ist das Letzte, was ich möchte. Ich möchte, dass sich meine Kinder frei entwickeln, dass sie ohne Angst lernen und das ist das Beste, was wir tun können."