Dies geht aus einem Antrag auf einstweilige Verfügung an das Verwaltungsgericht Stuttgart hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Linke will erreichen, dass ihre Spitzenkandidatinnen für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in die jeweilige Wahlsendung des SWR am 12. Februar eingeladen werden. Ein ähnliches Verfahren hatte auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) angestrengt und zunächst vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Der SWR hat jedoch eine Beschwerde angekündigt.
In die beiden Diskussionsrunden hat der Sender die Kandidatinnen und Kandidaten von CDU, SPD, AfD, Grünen und FDP eingeladen. Die Linke argumentiert, sie liege in bundesweiten Umfragen bei bis zu fünf Prozent und damit besser als FDP und BSW. Die Partei sei zudem 2021 in Fraktionsstärke in den Bundestag gewählt worden.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart habe den SWR über den Eilantrag der Linken informiert und aufgefordert, bis zum 4. Februar Stellung zu nehmen, teilte eine Sprecherin des Senders mit.
Diese Nachricht wurde am 29.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.