Edathy äußerte sich auf seiner Facebook-Seite, nachdem die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover entschieden hatte, die Parteimitgliedschaft drei Jahre ruhen zu lassen. Edathy schrieb, er werde gegen den Beschluss Berufung bei der SPD-Bundesschiedskommission einlegen.
"Ich akzeptiere das aber nicht"
Dass die Schiedskommission den Antrag des SPD-Bundesvorstandes auf Parteiausschluss abgelehnt habe, sei zwingend gewesen. "Unverständlich bleibt aber gerade deshalb, wieso meine Mitgliedsrechte für drei Jahre ruhen sollen", schrieb Edathy weiter. Er habe den Eindruck, dass der Hintergrund allein der sein dürfte, dem SPD-Bundesvorstand ein komplettes Scheitern zu ersparen. "Das halte ich politisch für nachvollziehbar. Ich akzeptiere das aber nicht", fügte der Politiker hinzu.
Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover hatte gestern keinen erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze der SPD feststellen können. Durch Edathys Verhalten sei der Partei kein schwerer Schaden entstanden, hieß es weiter. Dies wäre Voraussetzung für einen Parteiausschluss gewesen.
Edathy war wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials angeklagt worden, das Landgericht Verden hatte den Prozess aber gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Edathy gilt damit juristisch weiter als unschuldig und ist nicht vorbestraft.
Fall eines Politikers
Der frühere Innenpolitiker Edathy war durch das Auffliegen eines Kinderporno-Händlerrings in das Visier von Ermittlungen geraten. Er trat Anfang 2014 von allen Ämtern zurück. Der Vorgang entwickelte sich zu einer politischen Affäre, weil der Verdacht besteht, dass Edathy frühzeitig über die Ermittlungen gegen ihn informiert worden ist. Der Bundestag setzte einen Untersuchungsausschuss ein, um dies zu klären.
(fwa/am)