Überall ist Sparen angesagt – nur nicht bei den sechs parteinahen Stiftungen in Deutschland: Knapp 468 Millionen Euro erhielten sie im vergangenen Jahr aus dem Bundeshaushalt: die Friedrich-Ebert-, Konrad-Adenauer-, Friedrich-Naumann-, Hanns-Seidel-, Heinrich-Böll- und Rosa-Luxemburg-Stiftung. Allein in den letzten zehn Jahren stieg das Budget der politischen Stiftungen um 50 Prozent. Ist die Summe angemessen? Oder ist etwas dran am Vorwurf, die im Bundestag vertretenen Parteien würden sich über den Umweg ihrer parteinahen Stiftungen Steuergelder zuschustern? Martin Morlok ist Direktor des Instituts für deutsches und internationales Parteienrecht und Parteienforschung. Er erklärt, welchen Auftrag die politischen Stiftungen haben:
"Zum ersten betreiben sie politische Bildung im Inland. Das bedeutet insbesondere, dass sie Parteimitglieder schulen, dass sie Ratsmitglieder ins kommunale Haushaltsrecht einführen, sozusagen das notwendige Handwerk der Demokratie den Leuten beibringen. Diese Mittel kommen pauschal aus dem Innenministerium. Dann gibt es Stipendien. Alle Parteistiftungen haben eigene Studienförderungswerke. Dafür bekommen sie auch das Mittel vom Bundesbildungsministerium. Und schließlich betreiben sie Auslandsarbeit, das ist ein wichtiger Teil, auch ein erfolgreicher Teil der Außenpolitik, wenn man die Vergangenheit ansieht, das sind Mittel vom Auswärtigen Amt."
Hinzu kommen Projekte in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, die jeweils den größten Anteil des Budgets ausmachen. Sie werden finanziert vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Dass die Budgets der politischen Stiftungen in den letzten zehn Jahren um 50 Prozent gestiegen sind, kritisiert Martin Morlok nicht generell. Bei der Auslandsarbeit müsse man auf aktuelle politische Entwicklungen reagieren, sagt er. Auch die Studienförderung sei unverdächtig.
Doch was vom Jahr 2013 auf 2014 drastisch erhöht wurde, sind die Mittel für die Inlandsarbeit. Dafür erhalten die Stiftungen sogenannte Globalzuschüsse aus dem Innenministerium. Wie der Name schon sagt, sind diese nicht an Projekte gebunden. Der Haushaltsausschuss des Bundestages bewilligte den Stiftungen im vergangenen Jahr insgesamt knapp 116 Millionen Euro Globalzuschüsse, das sind rund 16 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Martin Morlok:
"Man hat ja den Verdacht, dass dann, wenn jemand in die eigene Tasche wirtschaften kann, dass man dann besonders großzügig ist. Und wenn die Politiker über Parteistiftungen entscheiden, liegt dieser Verdacht natürlich auch nahe."
Reinhard Weil: "Das ist immer so ein Totschlagargument mit dem Selbstbedienungsladen. Ich glaube, man muss an der Stelle auch deutlich machen: Hier wurde nicht die Finanzierung der politischen Parteien erhöht, sondern es wurden die Mittel für politische Bildung in der Inlandsarbeit erhöht."
Kontert der Leiter der Politischen Akademie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Reinhard Weil. Die beiden großen, Konrad-Adenauer- und Friedrich-Ebert-Stiftung, erhielten 2014 jeweils etwa fünf Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
Fünf Millionen gehen zurück auf eine Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Die Begründung lautete, dass politische Bildung insgesamt in Deutschland gestärkt werden müsse angesichts des wachsenden Phänomens von Politikverdrossenheit, deutlich zurückgehender Wahlbeteiligung. Wir haben die Phänomene von religiös motiviertem Terrorismus, von politischem Extremismus."
In der internationalen Förderklasse am Kölner Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg haben die Schüler heute Tische und Stühle beiseitegeschoben. Die Klasse hat keinen regulären Unterricht, sondern Projekttag.
"An dieser Station geht es um Diskriminierung. Eins: Bitte lest euch das unten geschriebene Profil durch."
"Die Klasse wird ausschließlich von Flüchtlingen besucht, die noch nicht lange in Deutschland sind und die das ganze System ja auch erst mal kennenlernen müssen, um sich hier zurechtzufinden in Deutschland."
Erklärt die Sozialarbeiterin des Berufskollegs Elly Schröder. Sie hat schon öfter Workshops bei der Friedrich-Ebert-Stiftung für ihre Schüler gebucht.
"Da ist das natürlich ein wunderbares Angebot, weil sie da auch mit der politischen Bildung natürlich konfrontiert werden, aber auch zu Themen, die in ihre Lebenswelt passen: Ob das die Gewaltprävention ist oder die Berufsorientierung. Oder eben jetzt dieses Projekt "Suaneva: Sind wir nicht alle ein bisschen anders?". Was wunderbar da reinpasst, weil diese Schüler aus Kriegsgebieten kommen, aus autoritären Systemen kommen und mit Demokratie das erste Mal konfrontiert sind, wenn sie denn hierhin kommen."
Die Trainer sind nicht viel älter als die Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Viele der Inhalte vermitteln sie durch Rollenspiele.
- "Wie nennt man das, wenn Menschen nicht die gleichen Rechte und nicht die gleichen Chancen haben wie andere, da gibt es ein Fachwort, das such ich, kennt ihr das? Habt ihr ne Idee? Ja genau, wiederholst du's noch mal für alle?"
- "Diskriminierung."
- "Diskriminierung."
Das "Forum Jugend und Politik" der Friedrich-Ebert-Stiftung bietet sein Jugendbildungsangebot offen an. Vom Rap-Workshop über ein Planspiel zur Finanzkrise bis hin zur einwöchigen Berlinfahrt "Demokratiebilanz".
"Wird dich die Polizei fair behandeln, wenn du sie um Hilfe fragst? Fair behandeln heißt, dass du die gleichen Rechte hast wie alle anderen. Dass du denkst, die sind gerecht zu dir. Nächste Frage: Kannst du deine Partnerin oder deinen Partner ohne Angst auf der Straße küssen?"
Alle Schüler haben sich im Klassenzimmer nebeneinander in einer Reihe aufgestellt. Jeder hat eine Rollenkarte bekommen und soll sich in die jeweilige Person hineinversetzen: Da ist der gehbehinderte Rentner, die alleinerziehende Mutter, die erfolgreiche Bankerin, der Polizist mit zwei Kindern. Wer die Frage, die die Trainerin stellt, mit "ja" beantworten kann, geht einen Schritt vor.
"Kannst du offen deine Religion ohne Probleme ausüben? Kannst du ohne Probleme in jede Disco gehen?"
Drastische Anhebung der Globalzuschüsse
Politische Bildung ist eine wichtige Aufgabe, das sehen auch der Bund der Steuerzahler und die Antikorruptionsorganisation Transparency International so. Dennoch bewerten sie die drastische Anhebung der Globalzuschüsse aus dem Innenministerium für die politischen Stiftungen sehr kritisch. Michael Koß von Transparency International:
"Ich kann mich darüber ereifern, dass Transparenz fehlt und dass der Eindruck doch sehr nahe liegt, dass diese fehlende Transparenz dazu genutzt wird, die Mittel Jahr für Jahr extrem aufzustocken. Ein Beispiel: In 2013 sind die Globalzuschüsse, und das ist wirklich der Bereich, wo die Musik spielt, weil die zur freien Verwendung für die einzelnen Stiftungen gegeben werden, die sind um mehr als zwölf Prozent aufgestockt worden. Das, würde ich sagen, ist ein Schluck aus der Pulle. Das sind 100 Millionen Euro, die sich auf die im Bundestag vertretenen nahestehenden Stiftungen aufsplitten."
Reinhard Weil von der Friedrich-Ebert-Stiftung sieht das Problem der Intransparenz überhaupt nicht gegeben:
"Aber da bitte ich Sie: Wenn jeder seine Finanzierung so offenlegen würde wie die politischen Stiftungen, dann hätten wir ein wesentlich höheres Maß an Transparenz in den Finanzierungsstrukturen von deutschen Institutionen, von der Wirtschaft ganz zu schweigen. Wir unterliegen einer Rechenschaftspflicht gegenüber unserem Zuwendungsgeber, wir unterliegen einer Prüfungspflicht gegenüber dem Bundesrechnungshof, gegenüber den Landesrechnungshöfen. Wir unterliegen einem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die unseren Jahresabschluss prüft und testiert."
Das stimmt. Doch Transparency International fordert, dass der Steuerzahler nachvollziehen können muss, was mit seinem Geld geschieht. Denn er ist es schließlich, der den Stiftungen mit seinem Geld ermöglicht, ihre Arbeit zu tun.
Michael Koß kritisiert, dass,"wenn sie überhaupt rechenschaftspflichtig sind, das nur ihren Projektträgern, und das sind in aller Regel die Ministerien, gegenüber sind. Aber nicht der Öffentlichkeit. Sodass man, außer, man gräbt sehr lange nach und hat ein Faible dafür, Bundestagsdrucksachen, Haushaltsgesetze durchzuwühlen, darüber nichts weiß."
Die parteinahen Stiftungen veröffentlichen zwar Jahresberichte. Doch darin finden sich dann Erläuterungen wie "69 Millionen Euro wurden für die Förderung gesellschafts- und strukturpolitischer Maßnahmen zugewendet". Fragt man aber nach, wofür diese Gelder konkret ausgegeben wurde, so ziehen sie sich zurück auf ihre Rechtsform eines Vereins. Als solcher hätten sie ihre Veröffentlichungspflicht schon erfüllt. Michael Koß von Transparency International reicht das nicht:
"Es fehlt bislang vollkommen sowohl an einheitlichen Maßstäben der Rechenschaftslegung, als auch an einer, ich würde es mal nennen integrierten Berichterstattung. Die nicht nur die genuinen Aufgaben der politischen Parteien berücksichtigt, sondern auch deren Umfeldorganisationen wie eben zum Beispiel Fraktionen oder auch die Stiftungen. Ich würde das einen Politikfinanzierungsbericht nennen. Das müsste es geben, dann erst könnte man sich ein Bild machen von dem, was man nicht weiß."
Die politischen Stiftungen sind zur organisatorischen und wirtschaftlichen Distanz und Unabhängigkeit von ihrer jeweiligen Partei verpflichtet. 1983 hatten die Grünen noch gegen die staatliche Finanzierung der damals vier politischen Stiftungen geklagt, wegen verdeckter Parteienfinanzierung. Das Bundesverfassungsgericht wies ihre Klage 1986 zurück, die Grünen gründeten daraufhin ihre eigene politische Stiftung auf Bundesebene: die Heinrich-Böll-Stiftung. Seither spielen sie mit im Konzert der politischen Stiftungen. Das Bundesverfassungsgericht formulierte in der Folge des Urteils Prinzipien, die verdeckte Parteienfinanzierung verhindern sollen. Reinhard Weil, Leiter der Politischen Akademie der Friedrich-Ebert-Stiftung:
"Wir halten uns an diese Prinzipien. Diese Prinzipien bedeuten zum einen, dass die Stiftung sich organisatorisch selbstständig und eigenständig zu verhalten hat gegenüber der ihr nahestehenden Partei. Das heißt, die Leitungsgremien der Stiftung dürfen nicht besetzt werden mit Personen, die zugleich Leitungsfunktionen in der nahestehenden Partei, in unserem Fall der SPD, innehaben. Wir haben in Wahlkampfzeiten eine Distanz zu wahren, das heißt, wir dürfen mit unseren Programmen nicht in den Wettbewerb der Parteien in den Wahlkampf eingreifen. Drittens dürfen wir keine direkten Dienstleistungen zugunsten der uns nahestehenden Partei wie zum Beispiel durch Personalgestellung oder materielle Hilfestellungen leisten. Und viertens müssen wir unsere Veranstaltungen organisatorisch und inhaltlich offen gestalten."
In der Vergangenheit ist es jedoch immer wieder zu Verstößen gegen das Distanzgebot gekommen: Beispielsweise wurden Reisen von Bundestagsabgeordneten durch parteinahe Stiftungen bezahlt. Und 2014 hatte die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung die Rückkehr der FDP in den Bundestag zum obersten Stiftungsziel erklärt. Verständlich: Denn zieht die FDP nach einer Karenzzeit von einer Legislaturperiode nicht wieder in den Bundestag ein, wird die Stiftung abgewickelt. Michael Koß von Transparency International hält die Trennung von Parteien und parteinahen Stiftungen sowieso für unrealistisch:
"Eigentlich ist es wirklich bizarr, dass man überhaupt diesen juristischen oder diesen formalen Eindruck versucht aufrecht zu erhalten. Als könne man diese Sphären von Stiftungen und Parteien trennen. Deswegen Parteienfinanzierung ja, verdeckt: eigentlich nicht."
Der Parteienrechtler Martin Morlok sieht das ähnlich:
"Wir haben formal eine strikte Trennung zwischen Parteien und parteinahen Stiftungen. Das Bundesverfassungsgericht hat vor Jahrzehnten gesagt, zwischen beiden muss eine Mauer sein. Das ist die Lebenslüge der Parteistiftungen. "
Michael Koß: "Solange, man kann es eigentlich so zuspitzen, abgehalfterte Parteivorsitzende Stiftungsvorsitzende werden, liegt der Eindruck nahe, dass da zuletzt nicht auch Versorgungsposten mitfinanziert werden. Dass genauso junge, aussichtsreiche Parteimitglieder, die sich auf der sogenannten Ochsentour befinden, die den parteiinternen Aufstieg absolvieren, dass denen Anreize gegeben werden, Auslandserfahrung zu sammeln. Solche Dinge."
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet
Derzeitiger Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung ist der ehemalige Präsident des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering. Vorsitzender der Friedrich-Ebert-Stiftung ist Kurt Beck, bis 2008 Bundesvorsitzender der SPD und bis 2012 Landesvorsitzender der SPD Rheinland-Pfalz. In den Leitungsgremien der Stiftungen sitzt auch die ein oder andere Person mit Leitungsfunktion in der Partei. Beispielsweise Hannelore Kraft: Die stellvertretende Vorsitzende der SPD ist auch stellvertretende Vorsitzende der Friedrich-Ebert-Stiftung. Oder Angela Merkel, Vorsitzende der CDU, ist auch Mitglied im Vorstand der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Michael Koß: "Das kann man eigentlich gar nicht klar trennen. Und deswegen die Forderung von Transparency, zu sagen: Lasst uns doch erst gar nicht so tun, sondern diesen Politikfinanzierungsbericht schaffen, wo man genau sehen kann, was in welchen Bereichen für Gelder verwendet werden."
Genau das haben auch schon mehrere Bundespräsidentenkommissionen gefordert: einen Politikfinanzierungsbericht, in dem auch die politischen Stiftungen aufgeführt sind. Dazu ist es aber nicht gekommen. Martin Morlok:
"Ich halte die Parteistiftungen grundsätzlich für eine nützliche Einrichtung. Aber das heißt nicht, dass alle Erscheinungsformen und jeder Umfang ohne Kritik sei. Kritik ist durchaus angebracht, aber man soll das Kind nicht mit dem Bade ausschütten."
Das Kind mit dem Bade ausschütten – das will auch Claudius Moseler, Generalsekretär der Ökologisch-Demokratischen Partei nicht. Doch wie die Grünen in den 80er-Jahren hat die ÖDP im Jahr 2012 beim Bundesverfassungsgericht Klage wegen verdeckter Parteienfinanzierung erhoben. Sie sieht nicht ein, dass nur die im Bundestag vertretenen Parteien Staatsmittel für ihre Fraktionen, Abgeordnetenmitarbeiter und parteinahen Stiftungen erhalten sollen. Die ÖDP existiert seit 1982 und hat bei der letzten Bundestagswahl 0,3 Prozent der Stimmen bekommen. Diese müssten auch finanziell berücksichtigt werden, fordert Claudius Moseler:
"Es geht uns um Chancengleichheit. Durch die zusätzliche Finanzierung der Abgeordnetenmitarbeiter der Fraktionen und der parteinahen Stiftungen neben der klassischen Parteienfinanzierung - in Klammern immer als Wahlkampfkostenerstattung verstanden - haben wir hier eine Benachteiligung kleiner Parteien. Die sind hier an der Beteiligung von Zuschüssen und Kosten ausgeschlossen."
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird für das erste Halbjahr 2015 erwartet. Reinhard Weil von der Friedrich-Ebert-Stiftung sieht ihm gelassen entgegen:
"Wenn es Vorwürfe gibt von verdeckter Parteienfinanzierung, dann muss man die benennen. Und dann muss man sich damit auseinandersetzen. Ich kann die für unseren Arbeitsbereich nicht erkennen."
Bislang gibt es Stiftungsgelder, wenn eine Partei zweimal in den Landtag oder in den Bundestag gekommen ist:
"Das ist eben nur eine eingespielte Praxis, die nicht im Gesetz steht. Das ist ne relativ hohe Hürde. Da könnte man durchaus dran denken, dass man das absenkt."
Wie es bei der staatlichen Parteienfinanzierung auch der Fall ist. Das könnte ein Bewertungsmaßstab sein, so Claudius Moseler von der ÖDP.
"Wir sind der Auffassung, und das würde auch die Wertigkeit der Parteien in der Gesellschaft erhöhen, wenn durch eine öffentliche Debatte das jetzt endlich mal alles definiert wird. Und das in ein gerechtes System gepackt wird."
Zustimmung erhält er auch von dem Parteienrechtler Martin Morlok, der in der jetzigen Praxis einen Wettbewerbsnachteil für kleinere Parteien sieht:
"Die Parteistiftungen kommen auch ihren Bezugsparteien zugute. Parteien stehen im Wettbewerb miteinander. Mittel für Parteistiftungen sind theoretisch und praktisch geeignet, den Wettbewerb zwischen den Parteien zu beeinflussen. Insbesondere kleine Parteien, die keine Stiftungen haben, beklagen sich nicht ohne Grund, dass ihnen dieser Vorteil fehlt."
Um diese Chancengleichheit sicherzustellen, müssten kleine Parteien schon unter geringeren Voraussetzungen berechtigt sein, staatliche Mittel zu erhalten, fordert er.
"Deswegen braucht man nach meiner Einschätzung ein Gesetz für die Parteistiftungen, das festlegt, wer unter welchen Voraussetzungen Geld bekommt. Und dass man vielleicht auch Parameter aufstellt, wie viel Geld das sein soll. Die Wettbewerbsbedingungen gehören klar gesetzlich fixiert und sollten nicht von den akut mächtigen Parteien definiert werden können."
Das, so glaubt Michael Koß von Transparency International, sei auch für die Akzeptanz der Stiftungen und ihrer Arbeit in der Öffentlichkeit durchaus sinnvoll.
"Spekulationen sind in aller Regel nicht wünschenswert. Für niemanden eigentlich. Deswegen wundere ich mich auch manchmal, warum man nicht von sich aus Klarheit in die Sache bringt, um den eigenen Ansehensverlust abzuwenden."
Ein Stiftungsgesetz könnte die Einnahmenseite der politischen Stiftungen einheitlich regeln, ein Politikfinanzierungsbericht Transparenz auf der Ausgabenseite schaffen. Doch dazu kommt es nicht, weil sowohl Regierung als auch Opposition kein Interesse daran haben. Alle profitieren vom System, so wie es jetzt ist. Anstatt dessen legten fünf Stiftungen eine gemeinsame Erklärung vor, in der sie vorschlugen, "bei einer Erhöhung des Gesamtansatzes der Globalzuschüsse die Zuwachsrate des Gesamthaushaltes grundsätzlich nicht zu überschreiten". Immerhin: In diesem Jahr sind sie damit im grünen Bereich: Es stehen im Haushaltsplan nur 2.000 Euro mehr als im vergangenen Jahr.