Solche Menschen in Deutschland dem Hunger auszusetzen, sei mit dem christlichen Menschenbild der CDU nicht vereinbar.
Linnemann hatte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gesagt, die Statistik lege nahe, dass eine sechsstellige Zahl von Personen grundsätzlich nicht bereit sei, eine Arbeit anzunehmen. In diesem Fall müsse der Staat davon ausgehen, dass diese Menschen nicht bedürftig und daher nicht auf Grundsicherung angewiesen seien.
Eine komplette Streichung des Bürgergelds würde allerdings der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widersprechen. Dieses hatte bereits im Jahr 2019 geurteilt, dass eine Kürzung von 100 Prozent nicht zulässig ist.
Diese Nachricht wurde am 29.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.