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Patent auf Leben

Wem gehören unsere Gene? Dürfen Biotechnologie-Unternehmen und Pharmakonzerne Geld damit verdienen? Dürfen sie sich Sequenzen des Erbgutes patentieren lassen? Brauchen sie dieses Recht sogar, damit Forschung sich für sie lohnt?

Volkart Wildermuth und Stephan Detjen |
    Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich noch im Januar ein Bio-Patentgesetz verabschieden. Mit über einjähriger Verspätung wird damit eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Strittig war bis vor kurzem noch, wie weit der Patentschutz auf Lebendiges, auf Gene und Naturstoffe im deutschen Recht gehen soll. Inzwischen haben sich die Berichterstatter des Rechtsausschusses im Bundestag auf ein sogenanntes funktionsbezogenes Stoffpatent geeinigt, d.h. sie wollen Gene nur im Zusammenhang mit einer Anwendung und nur für diese Funktion patentieren.

    Wissenschaft im Brennpunkt liefert Hintergründe zum Gen-Patent-Streit und diskutiert mit der Vorsitzenden der Ethik-Enquetekommission Margot von Renesse (SPD) und Christoph Then, Patent-Fachmann bei Greenpeace.

    Das Gespräch können Sie hier im Wortlaut nachlesen.