Stiftungsvorstand Brysch erklärte vor der Abstimmung, die Anträge vergrößerten das ethische Dilemma. Sie gingen über die Sorgen Sterbenskranker hinaus und entfalteten eine Wirkung auf psychisch kranke oder depressive Menschen. Die Suizidprävention bleibe viel zu sehr auf der Strecke, beklagte Brysch.
Der Bundestag soll am Donnerstag darüber entscheiden, wie nach einem grundlegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Sterbehilfe ermöglicht und reguliert werden kann. Ein Vorschlag sieht die Vergabe von tödlich wirkenden Medikamenten nach einer Beratung vor. Ein zweiter Entwurf fordert darüber hinaus auch eine psychiatrische oder psychotherapeutische Begutachtung.
Diese Nachricht wurde am 02.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.