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Klage gegen Wochenzeitung "Kontext"
Durfte sie „Penis-Polizist“ schreiben?
Unter anderem mit dieser Frage befasst sich nun das Landgericht Hamburg. Verteidigen muss sich dort aber nicht „Bild“, die Urheberin der Alliteration. Verklagt hat der so beschriebene Polizist eine kleinere Redaktion, deren Autorin nur zitiert hatte.