Einen entsprechenden Beschluss fasste heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Chancengleichheit der Parteien werde durch die Regelung nicht verletzt, hieß es zur Begründung. Zugleich verwies das Gericht darauf, dass mit der Verpflichtung zum Unterschriftensammeln die Zahl der zugelassenen Wahlvorschläge reduziert werden solle. Damit scheiterte eine Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei, ÖDP.
Organisatorische Hürden - und nur wenig Zeit
Eine Partei, die nicht im Bundestag oder mit mindestens fünf Abgeordneten in einem Landtag vertreten ist oder eine nationale Minderheit vertritt, muss in jedem Bundesland die Zulassung beantragen und dafür sogenannte Unterstützungsunterschriften vorlegen. Im Bundeswahlrecht ist die Zahl auf "ein Tausendstel der bei der letzten Bundestagswahl Wahlberechtigten" festgelegt. Gleichzeitig ist diese Zahl aber auf 2.000 Unterschriften gedeckelt. Das hat vor allem in großen Bundesländern einen starken Effekt. Ohne die Deckelung wären in NRW mehr als 13.000 Unterschriften nötig, während in dem vergleichsweise bevölkerungsarmen Mecklenburg-Vorpommern nur etwa 1.300 Unterstützer gefunden werden müssen, damit eine Partei bei der Bundestagswahl antreten darf - allerdings erschwert eine geringe Bevölkerungsdichte oft das Sammeln der Unterstützerunterschriften.
Fristverlängerung durch das Bundesinnenministerium
Auch die Fristen sind klar geregelt: Das Bundeswahlrecht sieht eigentlich vor, dass die Parteien 69 Tage vor dem Wahltermin den Antrag und die Unterschriften vorlegen müssen. Angesichts des Wahltermins 23. Februar wäre das Mitte Dezember gewesen. Deshalb hat das Bundesinnenministerium von seinem in der Verfassung verankerten Recht Gebrauch gemacht, die Frist zu verkürzen: Parteien haben nun bis 47 Tage vor der Wahl, nämlich bis zum 7. Januar 2025, 18.00 Uhr, Zeit, ihre Beteiligung an der Bundestagswahl anzuzeigen. Eine Woche später wird die Bundeswahlleiterin bekanntgeben, welche Parteien zugelassen werden.
Diese Nachricht wurde am 18.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.