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Pistorius-Prozess
Fünf Jahre Haft für Paralympics-Star

Oscar Pistorius muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Das verkündete Richterin Thokozile Masipa in Pretoria. Der südafrikanische Paralympics-Star hatte im vergangenen Jahr seine Freundin erschossen. Er habe dabei grob fahrlässig gehandelt, so die Richterin.

21.10.2014
    Paralympics-Star Oscar Pistorius bei der Urteilsverkündung in Pretoria
    Paralympics-Star Oscar Pistorius bei der Urteilsverkündung in Pretoria (dpa / picture alliance / Herman Verwey/Pool)
    Die Vorsitzende ließ sich bei der Verkündung des Strafmaßes viel Zeit. Etwa eine Stunde lange begründete sie ihre Entscheidung, bevor sie die entscheidenden Zahlen nannte. Fünf Jahre Haft für Oscar Pistorius. Schon vor rund einem Monat hatte ihn Richterin Masipa der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Eine "perfekte Strafzumessung" gebe es nicht, sagte sie. Es gehe darum, den richtigen Ausgleich zwischen den verschiedenen Faktoren des Falls zu finden.
    Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft für Pistorius gefordert, dessen Verteidiger hatten darum gebeten, ihm die Haft zu erlassen und stattdessen einen Hausarrest zu verhängen - als Begründung führten Pistorius' Anwälte die Behinderung des 27-Jährigen an. Letzteres wies die Richterin zurück. Der unterschenkelamputierte Pistorius habe exzellente Fähigkeiten damit umzugehen.
    Noch Berufung möglich
    "Es wäre ein trauriger Tag wenn der Eindruck entstünde, es gebe ein Recht für die Armen und Benachteiligten und eines für die Reichen und Berühmten", so Masipa. Nach der Bekanntgabe des Strafmaßes wurde der Paralympics-Star direkt ins Gefängnis gebracht. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung können gegen das Urteil noch in Berufung gehen.
    Pistorius hatte im Februar vergangenen Jahres seine Freundin erschossen und die Tat auch gestanden. Vor Gericht hatte Pistorius erklärt, er habe seine Freundin aber nicht absichtlich erschossen, sondern hinter der Tür, hinter der die 29-Jährige stand, einen Einbrecher vermutet. Weil er aus Sicht des Gerichts aber hätte wissen müssen, dass die Schüsse für die Person hinter der Tür tödlich sein könnten, wurde ihm fahrlässige Tötung vorgeworfen.
    Angehörige der damaligen Freundin erleichtert
    Wegen der rücksichtslosen Benutzung einer Waffe in einem anderen Fall verhängte die Richterin zudem eine dreijährige Haftstrafe gegen Pistorius, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.
    Die Familie der damaligen Freundin von Pistorius begrüßte das Urteil. Sie sei "sehr froh", dass der Prozess nach sieben Monaten endlich vorüber sei. Die Verhandlung war in Südafrika ein Medienspektakel - die Sitzungen wurden zum Teil live im Fernsehen übertragen.
    (pr/bor)