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PKW-Maut
"Aus Dobrindts Sicht ist das Gesetz rechtskonform"

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ist zwar weiter von der der Pkw-Maut überzeugt - hat die Einführung aber wegen rechtlicher Schritte der EU-Kommission vorerst ausgesetzt. Die SPD-Verkehrspolitikerin Kirsten Lühmann findet das schlüssig, sagte sie im DLF. Denn so würden keine Steuergelder verschwendet.

Kirsten Lühmann im Gespräch mit Dirk-Oliver Heckmann |
    Die SPD-Verkehrspolitikerin Kirsten Lühmann.
    Die SPD-Verkehrspolitikerin Kirsten Lühmann. (imago/Gerhard Leber)
    Dirk-Oliver Heckmann: Sie gilt als Lieblingsprojekt der CSU, die PKW-Maut für Ausländer, die allerdings nicht PKW-Maut für Ausländer genannt werden soll, sondern Infrastrukturabgabe. In keinem Fall soll der Eindruck erweckt werden, dass nur Ausländer belastet werden, obwohl das faktisch der Fall ist, denn deutsche Autohalter werden im Gegenzug über die Kfz-Steuer entlastet. Die EU-Kommission leitet nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Das hat die Kommission soeben bekanntgegeben. Verkehrsminister Dobrindt kündigte bereits zuvor an, die Einführung der Maut zu verschieben.
    Kirsten Lühmann ist verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Schönen guten Tag, Frau Lühmann!
    Kirsten Lühmann: Einen wunderschönen guten Tag.
    Heckmann: Sie kommen gerade ganz frisch aus einer Unterrichtung durch den Minister. In welcher Stimmung haben Sie denn Herrn Dobrindt angetroffen? Steht ihm der Angstschweiß schon im Gesicht, denn das Ganze ist ja ein ganz zentrales Projekt für ihn?
    Lühmann: Ja, das ist es, und er hat die Meinung, die er schon immer vertreten hat, uns auch heute noch mal deutlich gemacht. Aus seiner Sicht ist sein Gesetz EU-rechtskonform und insofern ist von Angstschweiß bei ihm nichts zu spüren.
    Heckmann: Und wie ist da Ihre Meinung?
    Lühmann: Er hat uns mehrere Gutachten vorgelegt, die das belegen. Wir haben natürlich auch Gutachten gesehen, die das Gegenteil sagen. Insofern ist es jetzt wirklich an der EU, diese verschiedenen Gutachten zu gewichten. Und der Minister hat auch noch mal klargemacht - er hat ja jetzt, wie der Bericht schon deutlich machte, zwei Monate Zeit, um auf dieses Mahnschreiben zu reagieren -, dass er dann natürlich auch noch mal neue Argumente bringen wird.
    Heckmann: Es ist ja nichts Neues, dass die SPD nie eine Anhängerin der PKW-Maut gewesen ist. Jetzt Hand aufs Herz, Frau Lühmann: Wem drücken Sie denn eigentlich jetzt die Daumen in den nächsten Wochen, dem Verkehrsminister Dobrindt und der CSU - das ist ja immerhin Ihr Koalitionspartner in Berlin -, oder setzen Sie darauf, dass der EuGH zum Schluss kommt, dass die Maut gegen europäisches Recht verstößt?
    "Ich drücke dem Rechtsstaat die Daumen"
    Lühmann: Ich drücke dem Rechtsstaat die Daumen. Ich finde es absolut richtig, dass wir Möglichkeiten haben, auf verschiedenen Ebenen Gesetze überprüfen zu lassen, und das passiert hier gerade. Insofern ist das eigentlich ein Lehrstück für Demokratie und Europa und das ist auch gut so.
    Heckmann: Und dass die EU-Kommission jetzt dieses Verfahren einleitet, das ist aus Ihrer Sicht folgerichtig, weil Sie auch Indizien dafür haben, dass dieses Gesetz nicht mit europäischem Recht zu verbinden ist?
    Lühmann: Wir hatten ja vorher schon Hinweise von der Kommissarin Bulc, dass es Punkte gibt in dem Konzept, das Herr Dobrindt uns vorgelegt hat, die aus Brüssel kritisch zu sehen sind. Wir haben auch in den Verhandlungen einen dieser Punkte aufgegriffen, nämlich die Höhe der Gebühren für die Kurzzeit-Vignetten. Herr Dobrindt hat uns im Verfahren immer wieder mitgeteilt, dass auch er in ständigem Kontakt mit der Kommission ist. Die Kurzzeit-Vignetten wurden dann noch mal angepasst auf unser Drängen hin nach den Vorgaben der EU. Trotzdem ist nach unserem Kenntnisstand auch dieser Punkt, genauso wie der Punkt, dass es Ausländerdiskriminierung sei, wenn es eine wirkungsgleiche Entlastung für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge über die Steuer gibt, beides ein Punkt in dem Mahnschreiben, das dem Ministerium zugegangen ist.
    Heckmann: Denn das ist ja die zentrale Frage, jetzt mal abgesehen von der Kurzzeit-Vignette, ob die PKW-Maut Ausländer diskriminiert. Daran kann doch eigentlich gar kein vernünftiger Zweifel bestehen, oder? Denn klar ist: Die Deutschen, deutsche Autohalter werden im gleichen Maße im Gegenzug entlastet.
    Lühmann: Wir haben das in der Diskussion angeführt und der Minister hat uns immer wieder versichert, dass es keinen unmittelbaren Zusammenhang gäbe. Das hat die Kommission ja auch anerkannt. Sie hat aber gesagt, dass es einen mittelbaren Zusammenhang zwischen diesen beiden Gesetzen gäbe, der EU-rechtswidrig ist. Wir hatten schon eine ähnliche Situation bei der LKW-Maut. Dort ist eine Lösung gefunden worden zwischen dem damaligen Ministerium und der damaligen Kommission. Wir haben jetzt einfach abzuwarten. Der Minister hat eben bei uns in der Runde noch mal deutlich gemacht, dass er selbstverständlich in Gesprächen mit der Kommission ist - in diesem Fall nicht mündlich, sondern schriftlich, weil wir ja nun dieses Mahnschreiben vorliegen haben - und dass er natürlich auch versuchen wird, diesen Punkt auszuräumen. Was er aber auch ganz klargemacht hat ist: Wenn der Punkt nicht auszuräumen ist, wenn die Kommission auf ihrer Sichtweise besteht, wird er auch auf seiner Sichtweise bestehen und wir werden das schon angesprochene Verfahren vor dem EuGH haben.
    Heckmann: Aber Sie selbst halten sich da sehr zurück. Ich möchte trotzdem noch mal nachhaken. Wie ist dazu Ihre Position? Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen der Maut auf der einen Seite und der Entlastung für Deutsche auf der anderen, einen direkten oder einen indirekten?
    "Er ist der Meinung, dass sein Gesetz ein perfektes Gesetz ist"
    Lühmann: Uns wurde im Gesetzgebungsverfahren gesagt, dass es dort keinen mittelbaren Zusammenhang gibt. Die Kommission sieht das anders. Ich bin Verkehrsexpertin, keine Juristin. Ich denke, das müssen jetzt Juristen klären.
    Heckmann: Das werden wir abwarten, wie das weiter verläuft. - Die Bundesregierung bekommt jetzt dieses Mahnschreiben aus Brüssel und hat die Gelegenheit, zwei Monate lang, glaube ich, jetzt nachzubessern. Haben Sie dem Verkehrsminister geraten, das zu tun, oder das ganze Projekt möglicherweise ganz zu lassen, weil es keine Zukunft hat?
    Lühmann: Wir kennen seine Affinität zu dem Thema Infrastrukturabgabe. Insofern wäre der Rat, es zu lassen, glaube ich, in den Wind gesprochen. Allerdings hatten wir schon, nachdem es ziemlich deutlich wurde, dass die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten wird, die Frage gestellt, was denn mit den Investitionen ist, die ja im Vorfeld der Erhebung der Infrastrukturabgabe erforderlich sind, um dieses System erst mal zu schaffen, um die Abgabe erheben zu können, ob man damit nicht vielleicht doch warten solle, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Insofern finden wir es nur schlüssig, dass der Minister, nachdem die EU-Kommission die Entscheidung gefällt hat - und das hat sie ja nun gestern Nachmittag und das wurde ja auch sofort über die Presse kommuniziert, dass es dieses Verfahren geben wird -, dass er dann in Folge gesagt hat, gut, dann werde ich alle Vorbereitungen, die Gelder binden, stoppen, weil er natürlich auch dem Haushaltsausschuss Rechenschaft schuldig ist, der Haushaltsordnung, dass er nicht Steuermittel verschwenden darf, und wenn er nicht sicher weiß, wie dieses Verfahren ausgeht, dann kann er nicht Investitionen tätigen. Von daher war es schlüssig, dass er dann beschlossen hat, eine mögliche Ausschreibung erst einmal zu stoppen.
    Heckmann: Hat Herr Dobrindt in der Sitzung, aus der Sie jetzt gerade kommen, denn irgendwie durchblicken lassen, dass er möglicherweise doch an der einen oder anderen Stelle noch mal nachbessern möchte?
    Lühmann: Er ist weiterhin der Meinung, dass sein Gesetz ein perfektes Gesetz ist, und er wird jetzt in dieser Antwort auf das Mahnschreiben der EU darlegen, warum das seiner Meinung nach so ist, und wird versuchen, die EU-Kommission davon zu überzeugen.
    Heckmann: Das heißt, da gibt es keine Bewegung bis dahin zu diesem Punkt. - Jetzt soll es dann ja ein Urteil des EuGH geben und das kann durchschnittlich zwei Jahre dauern, liest man so. Das wäre Mitte 2017. Ist es denn sinnvoll, wäre es sinnvoll, diese Maut in einem Wahljahr einzuführen, wenige Monate vor einer Bundestagswahl, oder würden Sie dann dafür plädieren, die ganze Sache doch noch mal zu verschieben?
    Lühmann: Wir haben einen Koalitionsvertrag und wenn alle Bedingungen des Koalitionsvertrages erfüllt sind, aber auch nur dann, wird es eine Infrastrukturabgabe geben. Sollte der EuGH irgendwann entscheiden, dass dieses Gesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist, haben wir ein geltendes Gesetz und dieses geltende Gesetz ist umzusetzen.
    Heckmann: Und das wird dann auch umgesetzt, egal ob jetzt die Bundestagswahl zwei Monate bevorsteht, ja oder nein?
    Lühmann: Das müssen Sie den Minister fragen. Zumindest eben in unseren Gesprächen hat er gesagt, er wird alles vorbereiten, dass er, sobald der EuGH in seinem Sinne entscheidet, eine Ausschreibung vorbereiten kann. Und wenn Sie sagen, dass der EuGH erst im Jahre 2017 entscheidet, dann werden wir vor der Bundestagswahl auch keine Einführung haben, denn Sie müssen ja dann die Ausschreibung beginnen, das ist eine europaweite Ausschreibung, dann muss der Zuschlag erteilt werden, die Firma, die den Zuschlag kriegt, muss erst mal die technischen Möglichkeiten schaffen, um die Erhebung durchzusetzen. Das ist ja nun keine Sache, auch wenn ich die Ausschreibung vorbereite, die innerhalb von vier Wochen zu erledigen ist.
    Heckmann: Wir werden das weiter verfolgen, wie sich das Thema weiter entwickelt. Wir haben gesprochen hier im Deutschlandfunk live mit Kirsten Lühmann. Sie ist verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Frau Lühmann, danke Ihnen für Ihre Zeit.
    Lühmann: Auf Wiederhören.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.