Die Ansage von CSU-Chef Horst Seehofer ist klar:
"Diese Maut für Ausländer muss kommen und sie wird kommen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit."
Doch Gerechtigkeit hin oder her – nach wie vor ist fraglich, ob dies auch europarechtlich möglich wäre. Es ist Fakt: Eine generelle Straßennutzungsgebühr - für im Inland wie im Ausland angemeldete PKW – ist grundsätzlich erlaubt. Aber eben nur, wenn sie für alle gilt. Der Vorschlag des bayerischen Ministerpräsidenten
"Dass mit dem KFZ-Steuerbescheid jeder, der im Inland eine KFZ-Steuer bezahlt, gleichzeitig die Vignette bekommt. Und damit ist die Vignette auch bezahlt. Also keinen Cent Mehrbelastung… "
Bei diesem Vorschlag ist keinesfalls klar, dass die EU-Kommission einer solchen Regelung zustimmen würde. Es gibt einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die eine solche Regelung verbieten. Die Meinungen von Juristen sind da allerdings nicht eindeutig. So erklärt Joachim Wieland, Professor für Finanz- und Steuerrecht an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in unserem Programm:
"Man könnte den inländischen KFZ-Besitzern durchaus eine niedrigere KFZ-Steuer im Ausgleich anbieten. Solange dann bei der Maut In- und Ausländer gleich behandelt werden."
EU-Verfassungsrechtler sehen darin jedoch ebenfalls eine unmittelbare Diskriminierung – wie etwa der Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler von der Hochschule für Technik und Wissenschaft aus Berlin:
"Alle diese Umwege sind grundsätzlich Umgehungsversuche dieses allgemeinen Diskriminierungsverbots. Und deswegen sind die grundsätzlich alle erst mal unzulässig."
Allerdings: Steuerpolitik fällt in nationale Hoheit – Deutschland kann also jederzeit eine Senkung oder Steigerungen von Steuersätzen beschließen. Im vergangenen Jahr spielte die KFZ-Steuer insgesamt knapp 8,5 Milliarden Euro in die Kasse. Wie viel Geld die Mautgebühren einbringen, lässt sich genau noch nicht sagen, da die exakte Ausgestaltung noch nicht fest steht., betont das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage. Bedenkt man, dass nur fünf Prozent aller PKW auf deutschen Straßen nicht in Deutschland zugelassen sind und nach Schätzungen die Verwaltungskosten sieben bis acht Prozent der Einnahmen auffressen – siehe Beispiel Österreich – ist die Summe unterm Strich eher gering.
Allerdings würden die Einnahmen aus der Maut, da sie eine Gebühr ist und somit zweckgebunden, direkt in den Verkehrsetat fließen und nicht in den allgemeinen Haushalt.
"Das ist typischerweise der Fall. Weil die Gebühr ja praktisch die Kosten ausgleichen soll, die dem Staat entstehen. Und das kann man gesetzlich festlegen. Anders bei der Steuer, die immer in den allgemeinen Haushalt fließt und wo nur politisch versprochen werden kann, dass das Aufkommen aus einer Steuer für einen bestimmten Zweck verwendet wird,"
so Steuerrechtler Joachim Wieland. 21 Länder in Europa erheben eine Gebühr oder Abgabe auf ihre Autobahnen und Schnellstraßen. Erste Möglichkeit: Die streckenbezogene Maut – wo man etwa für einzelne Straßen, Straßenabschnitte oder Autobahnen zahlt. Das ist beispielsweise in Italien und Irland, Frankreich, Spanien und Norwegen der Fall.
Zweite Möglichkeit: Die Vignette, wo Autofahrer für einen bestimmten Zeitraum – tageweise, pro Woche, Monat oder Jahr – die Straßen befahren dürfen. Solche Systeme gibt es in Österreich und der Schweiz, der Slowakei oder Ungarn. In allen Ländern jedoch gilt die Maut für sämtliche Autofahrer: Egal, ob ihr Auto im In- oder im Ausland angemeldet ist. Fest steht schon jetzt: Mit einer Pkw-Maut nur für Ausländer lässt sich der Investitionsstau auf deutschen Straßen nicht auflösen. Zuletzt forderte Verkehrsminister Ramsauer jährlich zu den 5 Milliarden Euro in Erhalt und Neubau von Straßen zusätzliche Mittel von 2,5 Milliarden Euro.
"Diese Maut für Ausländer muss kommen und sie wird kommen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit."
Doch Gerechtigkeit hin oder her – nach wie vor ist fraglich, ob dies auch europarechtlich möglich wäre. Es ist Fakt: Eine generelle Straßennutzungsgebühr - für im Inland wie im Ausland angemeldete PKW – ist grundsätzlich erlaubt. Aber eben nur, wenn sie für alle gilt. Der Vorschlag des bayerischen Ministerpräsidenten
"Dass mit dem KFZ-Steuerbescheid jeder, der im Inland eine KFZ-Steuer bezahlt, gleichzeitig die Vignette bekommt. Und damit ist die Vignette auch bezahlt. Also keinen Cent Mehrbelastung… "
Bei diesem Vorschlag ist keinesfalls klar, dass die EU-Kommission einer solchen Regelung zustimmen würde. Es gibt einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die eine solche Regelung verbieten. Die Meinungen von Juristen sind da allerdings nicht eindeutig. So erklärt Joachim Wieland, Professor für Finanz- und Steuerrecht an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in unserem Programm:
"Man könnte den inländischen KFZ-Besitzern durchaus eine niedrigere KFZ-Steuer im Ausgleich anbieten. Solange dann bei der Maut In- und Ausländer gleich behandelt werden."
EU-Verfassungsrechtler sehen darin jedoch ebenfalls eine unmittelbare Diskriminierung – wie etwa der Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler von der Hochschule für Technik und Wissenschaft aus Berlin:
"Alle diese Umwege sind grundsätzlich Umgehungsversuche dieses allgemeinen Diskriminierungsverbots. Und deswegen sind die grundsätzlich alle erst mal unzulässig."
Allerdings: Steuerpolitik fällt in nationale Hoheit – Deutschland kann also jederzeit eine Senkung oder Steigerungen von Steuersätzen beschließen. Im vergangenen Jahr spielte die KFZ-Steuer insgesamt knapp 8,5 Milliarden Euro in die Kasse. Wie viel Geld die Mautgebühren einbringen, lässt sich genau noch nicht sagen, da die exakte Ausgestaltung noch nicht fest steht., betont das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage. Bedenkt man, dass nur fünf Prozent aller PKW auf deutschen Straßen nicht in Deutschland zugelassen sind und nach Schätzungen die Verwaltungskosten sieben bis acht Prozent der Einnahmen auffressen – siehe Beispiel Österreich – ist die Summe unterm Strich eher gering.
Allerdings würden die Einnahmen aus der Maut, da sie eine Gebühr ist und somit zweckgebunden, direkt in den Verkehrsetat fließen und nicht in den allgemeinen Haushalt.
"Das ist typischerweise der Fall. Weil die Gebühr ja praktisch die Kosten ausgleichen soll, die dem Staat entstehen. Und das kann man gesetzlich festlegen. Anders bei der Steuer, die immer in den allgemeinen Haushalt fließt und wo nur politisch versprochen werden kann, dass das Aufkommen aus einer Steuer für einen bestimmten Zweck verwendet wird,"
so Steuerrechtler Joachim Wieland. 21 Länder in Europa erheben eine Gebühr oder Abgabe auf ihre Autobahnen und Schnellstraßen. Erste Möglichkeit: Die streckenbezogene Maut – wo man etwa für einzelne Straßen, Straßenabschnitte oder Autobahnen zahlt. Das ist beispielsweise in Italien und Irland, Frankreich, Spanien und Norwegen der Fall.
Zweite Möglichkeit: Die Vignette, wo Autofahrer für einen bestimmten Zeitraum – tageweise, pro Woche, Monat oder Jahr – die Straßen befahren dürfen. Solche Systeme gibt es in Österreich und der Schweiz, der Slowakei oder Ungarn. In allen Ländern jedoch gilt die Maut für sämtliche Autofahrer: Egal, ob ihr Auto im In- oder im Ausland angemeldet ist. Fest steht schon jetzt: Mit einer Pkw-Maut nur für Ausländer lässt sich der Investitionsstau auf deutschen Straßen nicht auflösen. Zuletzt forderte Verkehrsminister Ramsauer jährlich zu den 5 Milliarden Euro in Erhalt und Neubau von Straßen zusätzliche Mittel von 2,5 Milliarden Euro.