Das Gericht in Straßburgentschied, der polnische Staat sei seiner Pflicht nicht nachgekommen, einen spezifischen Rechtsrahmen zu gewährleisten, der die Anerkennung und den Schutz von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vorsehe. Geklagt hatten fünf homosexuelle Paare, die vergeblich versucht hatten, vor polnischen Standesämtern Ehen zu schließen.
Das Straßburger Gericht hatte in diesem Jahr bereits Russland, Rumänien, Bulgarien und die Ukraine in vergleichbaren Fällen verurteilt.
Diese Nachricht wurde am 12.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.